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Vorstoss

«Verbesserung der Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe»

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Sozialhilfegesetz im Zusammenhang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Form anzupassen, sodass im Mindesten die Empfehlungen der SKOS, im Umgang mit jungen Erwachsenen aus dem Jahr 2021, die in Form eines Grundlagenpapiers vorliegen, auch im Kanton Thurgau umgesetzt werden.

Aufgrund des notwendigen Detailgrades des Anliegens, möchten wir es dem Regierungsrat überlassen, ob und welche der Aspekte auf Gesetzesstufe oder sinnvollerweise eher auf Verordnungsstufe Berücksichtigung finden. Die im Folgenden erwähnten Punkte sind jedoch zentral, um die Situation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachhaltig zu verbessern und ihnen einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen:

  1. Ein junger Mensch, dessen Familie Sozialhilfe erhält, bildet nach Austritt aus der Volksschule eine eigene Unterstützungseinheit bei der Sozialhilfe.
  2. Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen, erhalten von Seiten des Sozialamts ein individuelles Coaching durch eine Fachperson bis zum Abschluss der Erstausbildung. Sie unterstützt die/den Jugendliche/n in allen Fragen finanzieller Art und falls notwendig auch im Zusammenhang mit der Ausbildung. 
  3. Jugendlichen, die durch Sozialhilfe unterstützt werden, entstehen keine Schulden aus gesprochenen Sozialhilfegeldern, bis zum Abschluss einer Erstausbildung und längstens bis zum 25. Altersjahr, d. h. Sozialhilfeleistungen sind für sie nicht Rückerstattungspflichtig.
  4. Ersparnisse oder Verdienste aus einem Nebenjob/Ferienjob von Kindern und Jugendlichen dürfen, im Zusammenhang mit Sozialhilfeleistungen an sie selbst oder ihre Eltern, nicht angetastet oder verrechnet werden. Missbräuchliche Überweisungen auf Kinder/Jugend-Konten sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
  5. Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Schule oder Berufsausbildung stehen, wie beispielsweise ein Laptop, Berufsbekleidung oder Ausbildungsunterlagen und Bücher, werden als gesonderte Auslagen durch die Sozialhilfe finanziert. Sie sollen als situationsbedingte Ausgaben betrachtet werden.
  6. In der Schweizerischen Gesetzgebung spricht man von jungen Erwachsenen in der Altersspanne von 18-25 Jahren. Ab 26 gelten Menschen als Erwachsene. Dies sollte auch in der Sozialhilfeverordnung (derzeit noch bis 30) entsprechend angepasst werden.
  7. Jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren ist ein angemessener Grundbedarf zu entrichten. Der bisher übliche Drittel eines 3-Personenhaushalts ist nicht mehr zeitgemäss und führt zu sehr schwierigen Lebensbedingungen für diese Altersgruppe. Dabei sollen auch die Wohnbestimmungen überdacht werden. Höhere Einkommensfreibeträge oder Integrationszulagen und dem Alter und der Wohnsituation angepasste Grundbedarfsberechnungen mit beispielsweise stufenweiser Erhöhung, schaffen für junge Erwachsene positive Anreize und motivieren sie, ihre Situation aktiv zu verbessern.
  8. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs sollen schwierige Situationen und deren Folgen, bezüglich möglicher Ausstände bei der Krankenkasse, zu Gunsten des/der jungen Erwachsenen so geregelt werden, dass diese keine Altlasten aus früheren Schulden der Familie übernehmen müssen.

Begründung und Stossrichtung dieser Motion

Begründung
Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern Sozialhilfe erhalten, haben in vielerlei Hinsicht einen grossen Nachteil gegenüber Gleichaltrigen. Sie dürfen nach jetzigem Stand des Gesetzes nicht über ihr eigenes Geld verfügen, sondern tragen zum Einkommen der Familie bei. Diese erste persönliche Erfahrung mit der «Gewalt» Staat, kann das Vertrauen in ein System, das gerecht und sorgend sein sollte, stark erschüttern.

Wir möchten doch alle, dass unsere Jugendlichen zu mündigen Bürgern heranwachsen, die Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen. Wir können dies fördern, indem wir als Gesetzgeber Grundlagen schaffen, die Jugendliche ermutigen, genau solche Bürger zu werden. Unseres Erachtens geschieht dies dann, wenn Jugendliche einen fairen Start in ihr Erwachsenenleben erhalten und nicht mit Altlasten im Rucksack in ihr Berufsleben steigen müssen. Ein finanziell und gesellschaftlich unbelasteter Einstieg erhöht die Chancen, dass diese Jugendlichen motiviert und erfolgreich ihren Alltag und ihr Berufsleben beschreiten und später nicht mehr sozialhilfeabhängig sein werden.

Diese Änderungen lehnen sich bezüglich der Altersgrenzen den Bestimmungen der Alimentenzahlungen an. Es wäre nicht korrekt, wenn wir als Gesetzgeber zwar von Eltern, die Alimente bezahlen, erwarten, dass sie dies bis zum Abschluss der Erstausbildung tun, ohne ihren Kindern anschliessend eine Rechnung zu stellen, der Staat aber genau diese Forderung selbst nicht erfüllt.

Viele Gemeinden haben schon jetzt einen sehr vorbildlichen und wohlwollenden Umgang mit ihren Jugendlichen, deren Familien Sozialhilfe erhalten. Das freut uns sehr. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass die Ausgangsbedingen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben, nicht je nach dem in welcher Gemeinde man aufwächst, total unterschiedlich sind.

In 12 Kantonen der Schweiz wurden die Bedingungen für Jugendliche stark verbessert. Es wäre schön und erstrebenswert, wenn wir dies auch vom Kanton Thurgau sagen könnten.

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