Vorstoss
Motion „Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe“
Die Motion hat den Zweck der Einführung einer Vermögensfreigrenze für Sozialhilfebezüger. Ausser den Kantonen TG und SG kennen diese in unterschiedlicher Höhe alle Kantone. Menschen müssen daher in höchster Not sein, um Sozialhilfe beantragen zu können.

Dies strapaziert die knappen Ressourcen der Sozialhilfe manchmal im dümmsten Moment, es entsteht Zeitdruck. Mit einer Freigrenze sind minimale Anschaffungen des alltäglichen Lebens möglich und die Sozialhilfe kann gezielt einsetzen. Mit der Anpassung wird weder das Subsidiaritätsprinzip noch die Funktion der Sozialhilfe verletzt. Grundsätzlich würden auch keine Mehrkosten entstehen, da vor allem Ressourcen geschont werden.