Vorstoss
Motion „Anpassung Ausbildungsverpflichtung (Umsetzung Phase 1 der Pflegeinitiative)“
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Ersatzabgabe für das Nichterreichen des Ausbildungsziels im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung auf ein für die Einrichtungen verträgliches Niveau zu senken.

Bei den Rahmenbedingungen sind folgende Anpassungen vorzunehmen:
- Anpassung des finanziellen Rahmens der Ersatzabgabe an die Grössenordnung in der übrigen Schweiz. Die Ersatzabgaben sollen sich an der Empfehlung der GDK vom April 2023 orientieren.
- Ganzheitliche Betrachtung der Ausbildungsverpflichtung. Nicht nur die Tertiär-stufen, sondern auch die weiteren Ausbildungsstufen (EBA, EFZ, etc.) müssen ein-bezogen werden.
- Umsetzung des in den meisten Kantonen praktizierten Tragfähigkeitsprinzips statt des Bedarfsprinzips für die Berechnung des Ausbildungssolls.
- Anreize schaffen für die Übererfüllung von Ausbildungsleistung via Kauf und Verkauf von Ausbildungswochen, dies fördert die Nutzung von Synergien durch Ressourcenbündelung.
Motion „Anpassung Ausbildungsverpflichtung (Umsetzung Phase 1 der Pflegeinitiative)“ (PDF)
