Motion: Beschleunigte Strafverfahren für schnellere Urteile und weniger Kosten bei einfachen Vergehen
Vorstoss von SVP Kantonsrätin Raffaella Strähl-D’Ambrosio und SVP Kantonsrat Hermann Lei
Rasche und konsequente Strafverfolgung ist ein zentrales Instrument zur wirksamen Verbrechensbekämpfung. Einfache Vergehen rechtfertigen keine mehrjährige oder lange Verfahrensdauer, trotzdem ist es heute der Fall. Ein wesentliches Element zur Beschleunigung und Kostensenkung ist die Einführung der Einzelrichter im Strafverfahren, die im Kanton Thurgau – im Gegensatz zum Zivilverfahren – nicht vorgesehen sind. Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit in den Bezirksgerichten bei einfachen Fällen, insbesondere bei einfachen Diebstählen, einfachen Gewaltakten und einfachen Betäubungsmitteldelikten, bei Einsprachen bei Strafbefehlen und bei Anklagen in Jugendstrafsachen Einzelrichter eingesetzt werden.

Begründung
Die Strafverfahren im Kanton Thurgau dauern oftmals zu lange. Insbesondere in Fällen einfacher Delikte wie einfache Diebstähle, einfache Gewaltdelikte oder einfache Betäubungsmitteldelikte ist es weder verständlich noch akzeptabel, dass Verfahren drei bis sechs Monate oder sogar Jahre dauern. Eine rasche und konsequente Strafverfolgung entspricht nicht nur dem Rechtsempfinden der Bevölkerung, sondern ist auch ein zentrales und effizientes Instrument zur wirksamen Verbrechensbekämpfung. Nur wenige, ausserordentlich komplexe Fälle rechtfertigen eine mehrjährige oder lange Verfahrensdauer. Der Grossteil der Strafverfahren könnte und müsste wesentlich schneller abgeschlossen werden. Ein Element ist die Einführung von Einzelrichtern bei den Bezirksgerichten.
Im Kanton Thurgau werden in Zivilsachen heute in allen nach der ZPO im vereinfachten Verfahren zu erledigende Streitigkeiten Einzelrichter eingesetzt (§ 20 Abs. 2 ZSRG). In Strafsachen hingegen ist der Einsatz von Einzelrichtern nicht möglich (§ 21 ZSRG). Die Einführung der Einzelrichterkompetenz bei einfach gelagerten Strafverfahren würde zu einer erheblichen Entlastung der Gerichte und damit zu schnelleren Entscheiden führen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken. Auch im Einspracheverfahren gegen Strafbefehle wäre der Einsatz von Einzelrichtern effizient und würde massgeblich zur Kosteneinsparung beitragen.
Zudem ist zu prüfen, ob aufgrund der sehr geringen Anzahl von Anklagen in Jugendstrafsachen grundsätzlich nur ein spezialisierter Richter pro Bezirksgericht alle Verfahren in Jugendstrafsachen als Einzelrichter ausüben sollte. Dies würde zur Kostensenkung und vor allem zur Qualitätssicherung in diesem Bereich beitragen.