Einfache Anfrage: Kopftücher und Kopfbedeckungen an der Thurgauer Volkschule
In verschiedenen Kantonen der Schweiz wird über das Tragen von religiös motivierten Kopfbedeckungen, insbesondere Kopftüchern bei Schülerinnen und Lehrerinnen, diskutiert. Dabei stellen sich Fragen hinsichtlich religiöser Neutralität, Integrationsaspekten sowie der schulischen Disziplin und dem Schutz unserer Werte und Kultur.

In diesem Zusammenhang bitte wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
-
Wie ist die aktuelle Haltung der Thurgauer Regierung zum Tragen von Kopftüchern und weiteren Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen im Kanton?
-
Gibt es kantonale Richtlinien oder Empfehlungen zum Umgang mit religiös motivierten Bekleidungen im Schulunterricht von Lehrerinnen?
-
Wie wird die Thematik an den Schulen konkret gehandhabt (z. B. durch Schulleitungen und Lehrpersonen)?
-
Gibt es Überlegungen oder laufende Diskussionen in der Regierung oder Bildungsdirektion, ein Verbot oder eine Einschränkung des Tragens von religiös motivierten Kopftüchern an Schulen einzuführen?
-
Wie wird der Aspekt der Religionsfreiheit mit den Anforderungen an Integration im Schulbetrieb abgewogen?
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.
Einfache Anfrage durch die Kantonsräte Daniel Amrhein, Oliver Martin und Beat Stump:
Einfache Anfrage | „Kopftücher und Kopfbedeckungen an der Thurgauer Volkschule“ (PDF)