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Vorstoss

Missbräuchliche Konkurse

Vorstoss von SVP-Kantonsrat Oliver Martin

In den letzten Jahren häufen sich Fälle, in denen Unternehmen Konkurs anmelden, um sich ihrer Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden, Lieferanten oder dem Staat zu entziehen – oft, während gleichzeitig Vermögenswerte beiseitegeschafft oder in neue Firmenkonstrukte überführt werden.

„Solche Praktiken untergraben das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und benachteiligen ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer“. Leidtragende sind nicht nur Gläubiger, sondern auch die Allgemeinheit, die durch ausstehende Steuern und Sozialabgaben geschädigt werden.

Mit unserer Interpellation möchte wir von der Regierung wissen ob dies etwas mit dem neuen Gesetz gegen missbräuchliche Konkurse zu tun hat?
Durch das neue Gesetz können Firmen, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat nicht erfüllen, nicht mehr einfach weitermachen. In der Vergangenheit verschaffte ihnen das einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seriösen Unternehmen.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Konkursverfahren wurden seit dem 1. Januar 2025 im Kanton Thurgau eröffnet?
  2. Wie viele dieser Verfahren betreffen Unternehmen mit öffentlich-rechtlichen Schulden (z.B. Steuern, Sozialabgaben)?
  3. Wie hoch sind die Verluste aus Konkursverfahren seit Inkrafttreten des Gesetzes?
  4. Gibt es eine erkennbare Zunahme von Konkursen bei Firmen, die zuvor nur gepfändet wurden?
  5. Wurden neue Stellen beim Kant. Konkursamt geschaffen, um die zusätzlichen Verfahren zu bewältigen?
  6. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um bei einem missbräuchlichen Konkurs Schadenersatzforderungen direkt gegen Einzelpersonen geltend zu machen, und wie häufig wurde davon im Kanton Thurgau seit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes Gebrauch gemacht?

Begründung

Immer mehr fragwürdige Firmen gehen in Konkurs. Hat das neue Gesetz gegen missbräuchliche Konkurse etwas damit zu tun?

In den letzten Monaten berichten Medien vermehrt über Firmen, die in Konkurs geraten – oft Firmen mit fragwürdigen Geschäftspraktiken. Der Verdacht liegt nahe, dass dies mit dem neuen Bundesgesetz zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen zusammenhängt, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Solche Firmen sind für die gesamte Wirtschaft, für alle fairen Unternehmer und vorbildliche Unternehmungen als auch für die Volkswirtschaft im gesamten eine Schande. Sie kratzen mit ihrem unehrenhaften verhalten am Ruf des ganzen Gewerbes und sollten daher konsequent belangt werden.“

Das Gesetz soll verhindern, dass sich Unternehmen auf Kosten ihrer Gläubiger von Schulden befreien. Neu müssen öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Zuvor kam es in solc.hen Fällen meist nur zu einer Pfändung. Durch das neue Gesetz können Firmen, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat nicht erfüllen, nicht mehr einfach weitermachen. In der Vergangenheit verschaffte ihnen das einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seriösen Unternehmen.

IP Ver-und Entsorgung Rev (PDF)

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