Thurgauer Regierung verkennt Bedeutung des Ständemehrs
Die SVP-Fraktion des Kantons Thurgau ist enttäuscht und befremdet über die Haltung des Regierungsrates, wonach für die Volksabstimmung über den sogenannten EU-Unterwerfungsvertrag kein Ständemehr notwendig sein soll.

Diese Auffassung ist sowohl rechtlich wie politisch unhaltbar. Auf Verfassungsstufe ist klar vorgesehen, dass bei grundlegenden Staatsverträgen, welche die Schweiz langfristig und tiefgreifend binden, neben dem Volks- auch das Ständemehr zwingend erforderlich ist. Nur so wird gewährleistet, dass die Kantone als gleichberechtigte Glieder unseres Bundesstaates bei solchen wegweisenden Entscheidungen mitbestimmen können.
Wer das Ständemehr ausblendet, will einzig die Hürde für den umstrittenen Vertrag künstlich senken. Damit schwächt die Regierung nicht nur die föderale Ordnung, sondern auch die demokratische Legitimation. Die Thurgauer Regierung kommt ihrer Aufgabe, die Eigenständigkeit des Kantons und die Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu wahren, nicht nach.
Die SVP-Fraktion fordert deshalb Konsequenzen: Ein Regierungsrat, der die Bundesverfassung ignoriert und die Mitbestimmung der Kantone aus taktischen Gründen preisgibt, soll dafür nicht noch belohnt werden. Wer die eigenen Aufgaben nicht wahrnimmt, hat keinen vollen Lohn verdient.
Die SVP-Fraktion erwartet, dass sich der Regierungsrat seiner Verantwortung stellt und klar Position für die Einhaltung von Bundesverfassung und Föderalismus bezieht.
