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Thurgauer Parlamentarier wollen Fairness bei Behördenreferenden

Eine parteiübergreifende Gruppe von Grossratsmitgliedern fordert eine klare gesetzliche Präzisierung: Wer ein Behördenreferendum ergreift, soll seine Argumente in der Abstimmungsbotschaft künftig selber einbringen können. Heute ist genau das unmöglich – im Gegensatz zu Initiativ- und Referendumskomitees.

Damit wird ein wichtiges Minderheitsrecht geschwächt. 2025 zeigte sich das deutlich: Bei beiden Behördenreferenden – eines von links, eines von rechts – waren die Komitees unzufrieden mit der Darstellung ihrer Position in der Botschaft. Die Gesetzeslücke ist offensichtlich.

Die parlamentarische Initiative schliesst diese Lücke. Sie sorgt für gleiche Spielregeln, mehr Transparenz und eine faire Kommunikation gegenüber der Bevölkerung. Wer ein Behördenreferendum ermöglicht, soll auch zu Wort kommen.

Der Grosse Rat wird beauftragt, das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) mit Stand vom 12. Februar 2014 (Stand 1. August 2014) wie folgt zu ergänzen:

(bestehend)
§ 27 Botschaften

1 Die Botschaften werden bei kantonalen Vorlagen vom Regierungsrat, bei kommunalen Vorlagen von der Gemeindebehörde verfasst. Vorbehalten bleiben die Befugnisse des Grossen Rates oder besondere Regelungen der Gemeindeordnung.

2 Die Botschaft enthält eine sachliche Erläuterung der Vorlage. Bei den im Parlament behandelten Vorlagen sind die wichtigsten dort vertretenen Positionen darzulegen.

3 Für Botschaften zu Initiativen und fakultativen Referenden werden die von den Urheberkomitees mitgeteilten Argumente angemessen wiedergegeben. Ehrverletzende, krass wahrheitswidrige oder zu lange Ausführungen können zurückgewiesen oder geändert werden. Verweise der Komitees auf elektronische Quellen sind nicht zulässig.

NEU: (angelehnt an Absatz 3)
4 Für Botschaften, bei welchen das Behördenreferendum ergriffen wurde, werden die von den Urhebern des Behördenreferendums mitgeteilten Argumente angemessen wiedergegeben.

Begründung

Das Behördenreferendum ist ein starkes parlamentarisches Mitwirkungsrecht, welches in der Kantonsverfassung des Thurgaus im Paragraph 22 Anwendung findet. Bei der Anwendung des Behördenreferendums handelt es sich oft um ein Oppositionsinstrument, das einer Minderheit im Parlament erlaubt, einen Mehrheitsbeschluss des Grossen Rates dem Volk zur Abstimmung vorzulegen und so die Volksrechte zu stärken. Damit ist auch sichergestellt, dass eine (allenfalls aufwendige) Unterschriftensammlung vermieden werden kann und so das Milizsystem nicht übermassen strapaziert wird. Für die Mitglieder des Grossen Rates ist das Behördenreferendum ein wichtiges demokratisches Mitwirkungsrecht. Ein Behördenreferendum bezeichnet ein Verfahren, bei dem eine Behörde — meist die Regierung oder ein Parlament — selbst eine Abstimmung über eine bestimmte Vorlage oder ein Gesetz veranlasst, um die Zustimmung der Bevölkerung einzuholen. Dieses Instrument wird besonders in der Schweiz als dankbare Unterstützung mit direkter Mitbestimmung verwendet.

Umso störender ist der Sachverhalt, dass bei einer Abstimmung, welche dank eines Behördenreferendums überhaupt erst für die Bürgerinnen und Bürger möglich geworden ist, die Unterstützer des Behördenreferendums keine Möglichkeit haben, sich in dieser Botschaft dezidiert und in eigenen Worten zu erklären. Damit werden die Mitwirkungsrechte in der Kommunikation an die Bürger verletzt und benachteiligen die Initianten des Behördenreferendums wesentlich.

Die Vorteile eines Behördenreferendums liegen auf der Hand.

  • Die Bevölkerung kann direkt über wichtige politische oder rechtliche Fragen entscheiden.
  • Die Annahme durch das Volk stärkt die Akzeptanz und Legitimität des Entscheids.

2. Erhöhung der politischen Transparenz

  • Bürgerinnen und Bürger werden in den Entscheidungsprozess eingebunden und erhalten umfassende Informationen über die Vorlage.
  • Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbarer und öffentlicher.
  • Entscheidungen, die vom Volk getragen werden, sind langfristig stabiler und schwieriger rückgängig zu machen.
  • Dies alles führt zu einer gefestigten politischen Kultur und zu einem grösseren Vertrauen der Bevölkerung in das politische System.

Im Kanton Thurgau hat es 2025 zwei Behördenreferenden gegeben; im Mai 2025 wegen des Wegfalls der Liegenschaftensteuer, im November 2025 wegen der Revision des Ruhetagsgesetzes. Einmal waren es vor allem linke und grüne Kreise, welche das Referendum ergriffen, beim anderen Mal waren es eher bürgerlich rechte und konservative Kreise. Beide Male waren die Personen, welche das Behördenreferendum ergriffen und so eine Abstimmung ermöglicht haben, aber nicht zufrieden mit der Darstellung ihrer Sichtweise in der behördlichen Botschaft.

Auf Nachfrage kam heraus, dass bis heute gar keine Möglichkeit vorgesehen ist, dass bei Behördenreferenden die Referendumsbefürworter sich selber in der Botschaft der Regierung und Verwaltung einbringen können. Dies im Gegensatz zu Initiativen und bei fakultativen Referenden. Das Stimm- und Wahlrechtsgesetz hat dies bis anhin nicht vorgesehen. Dies ist aber nicht im Sinne eines direkten parlamentarischen Mitwirkungsrechts – notabene in einer Frage, welche dem Stimmbürger die Möglichkeit einer direkt-demokratischen Legitimation einräumt.   

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über den Autor
Aline Indergand
SVP Kantonsrätin (TG)
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