Interpellation «Ausschaffung krimineller Ausländer im Kanton Thurgau»
Vorstoss von SVP Kantonsrat Hermann Lei und SVP Kantonsrätin Aline Butscher-Indergand
Hermann Lei und Aline Butscher-Indergand reichen eine Interpellation zum ungenügenden Vollzug rechtskräftiger Landesverweisungen ein. Gemäss SEM-Statistik 2024 liegt die Vollzugsquote im Kanton Thurgau bei lediglich 72,97 Prozent und damit deutlich unter jener mehrerer anderer Kantone. Der Regierungsrat soll erklären, weshalb vollziehbare Landesverweisungen nicht konsequent umgesetzt werden, die nicht vollzogenen Fälle anonymisiert darlegen und aufzeigen, wo die konkreten Vollzugshindernisse liegen.

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
- Wie rechtfertigt der Regierungsrat, dass der Kanton Thurgau gemäss Vollzugsstatistik des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Kalenderjahr 2024 bloss 72,97 % der im Kanton Thurgau als vollziehbar erfassten Landesverweisungen (37 Fälle) durch kontrollierte Ausreise (27 Fälle) vollzogen hat, während andere Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Zug) eine Vollzugsquote von 100 % ausweisen und auch Basel-Stadt (96,64 %) sowie Solothurn (96,30 %) deutlich höher liegen?
- Listen Sie die im Kalenderjahr 2024 im Kanton Thurgau als vollziehbar erfassten Landesverweisungen auf, die bis Ende 2024 nicht vollzogen werden konnten (anonymisiert). Nennen Sie pro Fall insbesondere Deliktskategorie, Nationalität, Dauer der Landesverweisung, aktueller Aufenthaltsstatus (Haft, Untertauchen, Aufenthaltsrecht in einem Drittstaat usw.) sowie den konkreten Grund für den ausbleibenden Vollzug.
- Welche organisatorischen und personellen Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um die Vollzugsquote im Kanton Thurgau zeitnah auf das Niveau der bestplatzierten Kantone anzuheben (Prozesse, Ressourcen beim Migrationsamt, Zusammenarbeit mit SEM, Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei, frühzeitige Identitätsabklärung und Papierbeschaffung)?
Begründung
Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative hat der Souverän 2010 klar entschieden, dass ausländische Straftäterinnen und Straftäter, die schwere oder wiederholte Delikte begehen, die die Schweiz zu verlassen haben. Die gesetzlichen Grundlagen sind seit Jahren in Kraft, der Vollzug liegt aber wesentlich bei den Kantonen.
Die Vollzugsstatistik des SEM zeigt für das Kalenderjahr 2024 erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen. Während einzelne Kantone eine Vollzugsquote von 100 % erreichen, liegt der Kanton Thurgau bei 72,97 %. Diese Differenzen sind gegenüber der Bevölkerung zu erklären und verlangen nach konkreten Massnahmen.
Ein nicht konsequenter Vollzug rechtskräftiger Landesverweisungen untergräbt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats und wirkt als falsches Signal. Der Regierungsrat soll darlegen, wo die Vollzugshindernisse im Kanton Thurgau liegen und wie der Kanton künftig eine deutlich höhere Vollzugsquote sicherstellt.
Dem Regierungsrat wird im Voraus für die Beantwortung der Fragen gedankt.
