Einfache Anfrage „Stipendienberechtigung für Personen mit Status F und S sowie Vergabe von Ausbildungsbeiträgen für Auslandstudien“
Vorstoss von SVP Kantonsräte Oliver Martin und Beat Stump
Im Kanton Thurgau erhalten Personen mit Status F (vorläufig aufgenommen) und Status S (Schutzbedürftige, oft für Ukraine-Geflüchtete) Ausbildungsbeiträge gemäss Spalte 5 der kantonalen Richtlinien.
Wir möchten vom Regierungsrat u.a wissen weshalb der Kanton hinsichtlich der angespannten Finanziellen Lage eine grosszügigere Praxis fährt als andere Kantone und wie sich die Ausgaben in den letzten 5 Jahren entwickelt haben.

Im Kanton Thurgau erhalten Personen mit Status F (vorläufig aufgenommen) und Sta-tus S (Schutzbedürftige, oft für Ukraine-Geflüchtete) Ausbildungsbeiträge gemäss Spalte 5 der kantonalen Richtlinien.
Nur wenige Kantone – namentlich Genf und Graubünden – kennen eine vergleichbare Einstufung.
Zudem besteht die Möglichkeit, Stipendien trotz Wohnsitz in der Schweiz für Studien zu beziehen, die vollständig im Ausland absolviert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie haben sich die Ausgaben für Ausbildungsbeiträge an Personen mit Status F und S in den letzten fünf Jahren entwickelt?
- Welche mittelfristigen finanziellen Auswirkungen erwartet der Regierungsrat bei gleichbleibender Regelung?
- Erwägt der Regierungsrat Massnahmen, um die Vergabe von Ausbildungsbeiträ-gen für Auslandstudien stärker zu regeln oder einzuschränken, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Zweckmässigkeit?
- Prüft der Regierungsrat alternative Förderinstrumente (z. B. Darlehensmodelle, befristete Beitragszusagen oder Rückzahlungspflichten bei Wegzug), um die fi-nanzielle Belastung des Kantons zu begrenzen?
- Wie hoch ist der Anteil der Personen, die nach Abschluss einer mit kantonalen Ausbildungsbeiträgen finanzierten Ausbildung dauerhaft im Kanton Thurgau ver-bleiben und hier erwerbstätig sind?
