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Vorstoss

EA Massnahmen Strassenverkehr

Vorstoss von SVP Kantonsräte Ulrich Graf, Gottfried Möckli, Paul Koch und SVP Kantonsrätin Eveline Bachmann

In der nahen Vergangenheit kam es zu unrühmlichen Fehlplanungen und -Ausführungen an Kreiseln, Einlenkern und Verkehrsberuhigungen, die kurz nach der Fertigstellung mit weiteren Steuergeldern vor allem den Bedürfnissen des Schwerverkehrs wieder angepasst werden mussten. Die grössten Verkehrsteilnehmer konnten die neuen Passagen nur mit Mühe und Schäden vor allem an den Bereifungen oder durch Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durchfahren. Die Beantwortung der Fragen soll Klarheit darüber bringen, ob sich die Regierung der Problematik bewusst ist und was sie gedenkt zu tun, um diese Missstände zu beheben. Wir sind uns bewusst, dass dasTiefbauamt die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen hat. Dies darf aber nicht heissen, dass Planungen und Ausführungen zu einer grossen Beeinträchtigung des Schwerverkehrs führen. Ganz zu schweigen von den Schäden an Fahrzeugen.

Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau muss in seinen Planungen und Ausführungen die verschiedensten Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger, Zweiradfahrer, Auto, ÖV-Bahn/Bus und Schwerverkehr aus Landwirtschaft, Lastwagen und sonstige Schwertransporte berücksichtigen. Dabei gelten weitestgehend Bundesgesetze und -Regelungen sowie allfällige Strategiepapiere des Tiefbauamtes des Kantons Thurgau. SIA, der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein, bietet dazu ebenfalls anerkannte Normen. In der nahen Vergangenheit kam es zu unrühmlichen Fehlplanungen und -Ausführungen an Kreiseln, Einlenkern und Verkehrsberuhigungen, die kurz nach der Fertigstellung mit weiteren Steuergeldern vor allem den Bedürfnissen des Schwerverkehrs wieder angepasst werden mussten. Die grössten Verkehrsteilnehmer konnten die neuen Passagen nur mit Mühe und Schäden vor allem an den Bereifungen oder durch Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durchfahren. Beispiele dazu sind u.a die neue Einspurstrecke bei Uesslingen/Dreispitz und der neue Pförtner Neukirch Richtung Egnach, bei dem schon beobachtet wurde, dass die ÖV-Busse sogar die falsche Strassenseite zur Passierung wählen. Dabei ist bekannt, dass solche Planungen zum Teil von externen Planungsdienstleistern erstellt werden, das Tiefbauamt mit deren Amtsleitung kontrolliert diese mittels eines geregelten Ablaufes. Die verschiedensten Verbände wie der Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL), Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und Touring Club der Schweiz (TCS) haben Unterlagen aufgearbeitet, die die nötigen Platzbedürfnisse der Fahrbahnen aufzeigen (Schleppkurven der verschiedenen Nutzfahrzeugtypen/-arten bis hin zu Ausnahmetransporten). Diese stehen den zuständigen Ingenieuren und Planern im Tiefbauamt seit Jahren und in aktualisierten Versionen zur Verfügung.

Aufgrund diverser in der Vergangenheit erfolgten Fehlplanungen ersuchen wir die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Kennt der Regierungsrat die Ursachen und Verantwortlichen für die mangelnden Planungen und Ausführungen der fehlerhaften Projekte, welche kurz nach Ausführung korrigiert werden mussten?
  2. Haben die verantwortlichen Personen im Tiefbauamt konkrete Massnahmen aufgrund der Fehler in der Vergangenheit getroffen und werden die verschiedenen Fachverbände und deren Praktiker in zukünftige Planungen miteinbezogen?
  3. Können die Zusatzkosten fehlerhafter Planungen/Ausführungen an die zuständigen Verantwortlichen abgewälzt werden? Wie werden diese zur Rechenschaft gezogen?
  4. Was unternimmt der Regierungsrat, damit in Zukunft keine solche massiven Fehler im Tiefbauamt geschehen?
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