Parlamentarische Initiative | Abschaffung der Minimalsteuer
Eine Gruppe von bürgerlichen Politikern mit Stefan Wolfer und Stephan Tobler aus der SVP reichen eine Parlamentarische Initiative zur Abschaffung der Minimalsteuer für juristische Personen ein und beantragen dafür die Streichung der Paragraphen 101 – 103 Steuergesetz.

Die Minimalsteuer setzt nicht realisierte Erträge, sondern an einem rein administrativ geschätzten Verkehrswert an. Die Minimalsteuer besteuert damit unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und berücksichtigt Leerstände, Sanierungsphasen oder regulatorisch begrenzte Mietzinsen nicht. Die von der Regierung getroffene Annahme einer konstanten Nettorendite von 4% entspricht insbesondere bei institutionellen Investoren wie Pensionskassen seit längerem nicht der Realität.
Mittels Gewinn- und Kapitalbesteuerung ist eine fortlaufende Besteuerung der juristi schen Person sichergestellt. Sofern eine juristische Person weder einen steuerbaren Gewinn noch ein steuerbares Kapital aufweist, so ist gemäss dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch konsequent, keine Steuer zu er heben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Betriebs- oder Kapitalanlageliegenschaft handelt. Vorbehalten bleibt die Mindestkapitalsteuer (einfache Steuer CHF 200.00), die von sämtlichen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, auch in Gründungs- und Verlustsituationen, zu gewärtigen ist (§ 98 StG).
Im Sinne eines unternehmerfreundlichen Standorts, der Investitionen in Immobilien will kommen heisst, sollte die Minimalsteuer bald der Vergangenheit angehören.
