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Wir verschenken das Stimmrecht nicht

Unter Federführung des Kreuzlinger Stadtpräsidenten hat ein Komitee beschlossen, eine Volksinitiative für ein Ausländerstimmrecht zu lancieren (TZ vom 25.2.).

Die politischen Rechte sind nicht irgendwelche Rechte, die man wie andere Rechte des privat- oder öffentlichen Rechts erwerben kann. Die Kopplung von Staatsangehörigkeit und Aktivbürgerrecht hat ihre innere Begründung.

Eine Rechtsordnung, die Ausländern nach einer gewissen Wohnsitzdauer die politischen Rechte einräumt und sie damit über die Wahl der gesetzgebenden Körperschaft und anderer Behörden sowie über zahllose Sachfragen mitentscheiden lässt, diese Ausländer aber nicht gleichzeitig z.B. zu Militär- oder zivilem Ersatzdienst und Zivilschutz verpflichtet, sie unter gewissen Voraussetzungen des Landes verweist usw., ist widersprüchlich.

Das Ausländerstimmrecht kann die politischen Machtverhältnisse zu Ungunsten der Schweizer Bevölkerung nachhaltig verändern. Bekanntlich wächst der Anteil der niedergelassenen Ausländer aus fremden Kulturkreisen stetig: Während der letzten 10 Jahre sind über eine Million zusätzliche Ausländer in die Schweiz eingewandert. Diese Ausländer wären die Wähler und die Gewählten von morgen.

In der Stadt Kreuzlingen beträgt der gesamte Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung 2019 über 50 %, jeder Zweite ist ein Ausländer ohne Schweizer Pass. Eine Majorisierung der Schweizer durch die ausländische Bevölkerung ist, bei der heutigen Bevölkerungsentwicklung langfristig gesehen keine unrealistische Entwicklung.

Wir haben dank der SVP ein vernünftiges Einbürgerungsgesetzt. Alle Interessierten können sich bewerben.

Der Kantonsrat kommt in die Verantwortung, diese widersinnige Volksinitiative nicht zu unterstützen und so dem Anliegen eine Absage zu erteilen. Sollte der Kantonsrat das Anliegen unterstützen, wird sich die Thurgauer SVP bei der Volksabstimmung mit Sicherheit mit aller Kraft dagegen wehren.

Stephan Tobler, Fraktionspräsident SVP Neukirch-Egnach

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