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Medienmitteilung

Einbürgerung al-Droubi: Knapper Entscheid trotz offener Fragen

Die SVP-Fraktion des Grossen Rates des Kantons Thurgau nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass das Einbürgerungsgesuch von Talal al-Droubi mit knapper Mehrheit gutgeheissen worden ist.

Der Entscheid ist aus Sicht der SVP falsch. Er fiel, obwohl dem Rat wesentliche Entscheidgrundlagen nicht vollständig zugänglich gemacht wurden. Gerade bei Einbürgerungen muss der Grosse Rat auf einer sauberen, vollständigen und transparenten Grundlage entscheiden können. Das war hier nicht gewährleistet.

Im Raum standen unter anderem weitere finanzielle Verpflichtungen des Gesuchstellers gegenüber dem Gemeinwesen. Solche Ausstände sind für die Beurteilung der geordneten finanziellen Verhältnisse klar relevant. Trotzdem wurden zentrale Fragen nicht offen beantwortet. Statt Transparenz zu schaffen, wurde die Relevanz dieser Punkte heruntergespielt oder dem Rat der Zugang zu den nötigen Unterlagen verwehrt.

Ebenso unhaltbar war das Argument, gewisse Verpflichtungen seien schon deshalb unbeachtlich, weil keine Betreibung vorliege. Das ist rechtlich und sachlich nicht überzeugend. Eine Schuld verschwindet nicht einfach, nur weil sie nicht betrieben worden ist.

Die SVP kritisiert zudem, dass in diesem Verfahren erneut der Eindruck entstand, politische Behörden hätten nur noch abzunicken, was Gerichte oder Rechtsvertreter vorgeben. Das ist nicht unsere Vorstellung von Gewaltenteilung. Der Grosse Rat ist kein Vollzugsorgan fremder Vorgaben, sondern ein eigenständiges verfassungsmässiges Organ mit eigener Verantwortung.

Dass der Gesuchsteller nun dennoch eingebürgert wurde, ändert nichts daran, dass dieses Verfahren erhebliche Mängel aufwies. Die SVP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass bei Einbürgerungen wieder klare Massstäbe gelten: vollständige Akten, volle Transparenz und eine echte Prüfung durch die zuständigen politischen Behörden.

Hermann Lei, Fraktionspräsident, erklärt: «Wer das Bürgerrecht erhalten will, muss die Voraussetzungen klar erfüllen. Wenn wesentliche Fragen offenbleiben und dem Rat relevante Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden, darf das nicht einfach mit einer knappen Mehrheit übergangen werden.»
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