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Vorpreschen des Kantons bei Weilern – wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie?

Dringliche Interpellation “Vorpreschen des Kantons bei Weilern – wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie?”
Viele Thurgauerinnen und Thurgauer sind in grosser Sorge: Ihre Weiler könnten demnächst rechtlich in den Winterschlaf versetzt werden. Unter der harmlosen Bezeichnung “Überprüfung der Kleinsiedlungen” führt der Kanton eine raumplanerische Grossübung durch, die in vielen Fällen zu harten Umzonungen führen soll: Bauland wird zu Nichtbauland (Thurgauer Zeitung vom 25. Januar 2020).

Geht es nach dem Departement für Bau und Umwelt (DBU), sollen von 246 bestehenden Kleinsiedlungen offenbar 34 einer Landwirtschaftszone und 114 einer Erhaltungszone zugewiesen werden. Für die betroffenen Eigentümer hat dies gravierende Konsequenzen. Es drohen massive Wertverluste, Schadenersatzklagen sind absehbar. Rechts­sicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie werden mit Füssen getreten.

Damit aber nicht genug: Der Kanton will die Umzonungen durch die Gemeinden gar nicht erst abwarten. Obwohl keine Dringlichkeit besteht, will er mit einer “Not-Verordnung” vorpreschen. Damit soll geltendes Recht (u.a. demokratisch legitimierte, vom Kanton genehmigte Baureglemente und Zonenpläne) vorsorglich ausser Kraft gesetzt werden. Das ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und schafft Fakten, die präjudizierend wirken. Und alles am Volk und am Grossen Rat vorbei.

Der Regierungsrat präsentiert sich als Ausführungsgehilfe des Bundes, statt als Verteidiger der Interessen der Thurgauer Bevölkerung. Zu wünschen wäre, dass er gegenüber Bern mutiger auftreten und die Spielräume des Bundesrechts besser ausnutzen würde.

Vor dem Hintergrund des offenbar kurz bevorstehenden Erlasses dieser “Not-Verordnung” stellen die SVP-Kantonsräte Pascal Schmid und Ruedi Zbinden mit Unterstützung der Kantonsräte David H. Bon (FDP) und Peter Schenk (EDU) dem Regierungsrat mit einer Interpellation zahlreiche Fragen und beantragen die dringliche Behandlung an der Sitzung des Grossen Rates vom Mittwoch, 26. Februar 2020.

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