Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern
Die SVP Thurgau dankt dem zuständigen Departement für die Möglichkeit zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern Stellung zu nehmen.

Die SVP begrüsst die Revision. Für die Auszahlung der IPV ist die definitive Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern massgebend. Ausgangslage der Gesetzesrevision bildet der Stichtag 31.Oktober 2018. Für die SVP ist unklar, wie die Abrechnung mit den provisorischen Veranlagungen vor dem 31. Oktober 2018 zu erfolgen hat und bitten um Beantwortung.
Die Rückforderung der zu viel bezahlten Prämienverbilligung wird von der SVP begrüsst und hat konsequent zu erfolgen. Der Regierungsrat zeigt auf, dass insgesamt 11.5 Vollzeitstellen für die IPV – Bearbeitung bei den Gemeinden eingespart werden können und somit um rund 1 Mio. Franken entlastet werden. Dies wird begrüsst. Für die SVP ist jedoch störend, dass einmal mehr nur auf sparpotenziale bei den Gemeinden hingewiesen wird. Die SVP erwartet, dass in allen zukünftigen Gesetzesrevisionen das Sparpotenzial beim Kanton stellen- und frankenmässig aufgezeigt und umgesetzt wird.
Gemäss Bericht sind in den Jahren 2017 und 2018 bei den Gemeinden insgesamt 20 Einsprachen zu IPV- Entschieden eingegangen. Es stellt sich für die SVP die Frage, ob insgesamt 20 Einsprachen (total) richtig oder dies pro Gemeinde zu verstehen ist (Druckfehler).
Die Überführung des Case Management der Gemeinden (Schwarze Liste) in eine gesetzliche Grundlage wird begrüsst. Die SVP erwartet jedoch, dass die Gemeinden weiterhin Rückerstattung der geleisteten Prämien aus dem IPV -Topf erhalten werden.
Die SVP erwartet, dass mit der Botschaft ein Entwurf der Verordnung als Beilage abgegeben wird. Die SVP erwartet, dass die Eltern und die Kinder auf der Liste aufgeführt werden und die Eltern haben für die Ausstände aufzukommen.
Wir erwarten zudem, dass mit der Botschaft die Vergleichszahlen (Vor- und Nach der Revision) unterbreitet werden.
Für die Beantwortung der noch offenen Fragen sowie Berücksichtigung unserer Anliegen in der weiteren gesetzlichen Behandlung bedanken wir uns.
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