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Vernehmlassung

Änderung des Gesundheitsgesetzes (GG) und des Krankenversicherungsgesetzes (TG KVG)

Bei der Vernehmlassung handelt es sich zum einen um eine Anpassung im Gesundheitsgesetz (GG) unter Berücksichtigung des seit 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Tabak- und Nikotinprodukte. Die Anliegen daraus werden neu im Gesundheitsgesetz berücksichtigt. Zum anderen handelt es sich um eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes in welchem in § 19 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 der Verteilschlüssel der Kostenbeteiligung zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt wird.

Mit der Anpassung im Gesundheitsgesetz werden die durch das Bundesrecht geregelten Vorgaben zum Werbeverbot über Tabak- und Nikotinprodukte sowie deren Verkauf umgesetzt. Gleichzeitig wird das damit überflüssige Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol sowie dessen Verordnung aufgehoben. Beides, die Anpassung und die Aufhebung, werden durch die SVP begrüsst.

Für die SVP ist es grundsätzlich störend, dass ein explizites Verbot für Tabak und Alkoholwerbung besteht, gleichzeitig aber über eine Legalisierung von Cannabis und weiteren Produkten auf eidgenössischer Stufe beraten wird. Wenn die Gesundheit von jungen Erwachsenen geschützt werden soll, so darf keine Legalisierung vorgenommen werden. Dies betrifft zwar nicht direkt die vorliegende Gesetzesänderung, sollte aber dennoch nicht aus den Augen verloren werden.

Mit den Anpassungen im Gesundheitsgesetz erfolgt gleichzeitig eine Neuorganisation der Gesundheitsvorsorge mit der Zielsetzung der Entflechtung der Aufgaben und somit der Zuständigkeiten in der Gesundheitsvorsorge zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Auch diese Entflechtung der Finanzierung und Verantwortung wird von der SVP begrüsst. Dies auch in Anbetracht der klaren Vorgabe, dass, wer zahlt, auch befielt. In der Botschaft zur Revision wird dargelegt, dass die Kostenfolge der Entflechtung zugunsten der Politischen Gemeinden – in der Gesamtbetrachtung – mit einem Kostenteiler von neu 45% Kanton (bisher 40%) und 55% Gemeinden (bisher 60%) angepasst wird. In der Gesamtbetrachtung wird die Anpassung des Kostenteilers von der SVP begrüsst. Zusammengefasst begrüsst die SVP Thurgau die Anpassungen im Gesundheitsgesetz und im Krankenversicherungsgesetz; dies klar unter der Prämisse, dass, wer bezahlt, auch befielt. Die SVP hat keine weiteren Bemerkungen.

Änderung des Gesundheitsgesetzes (GG) und des Krankenversicherungsgesetzes (TG KVG)

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