Stellungnahme zum kantonaler Richtplan, Teilrevision Energie und zugehörige Änderung Energiegesetz Einwendung zur Richtplanung
Die SVP des Kantons Thurgau bedankt sich für die Möglichkeit an der Vernehmlassung teilzunehmen. Wir hoffen auf eine wohlwollende Prüfung unserer Anliegen.

1. Folgende Sachverhalte müssen vor Festlegung von Perimetern für Windenergieanlagen in einem Richtplan geprüft werden: Windgeschwindigkeiten, Lärmimmissionen (auch Infraschall), Schlagschattenwurf, Geologie in Bezug auf das Fundament und Quellen (Grundwasserzonen), Auswirkung auf Immobilienpreise, Eiswurf (Flächensperrungen für das Naherholungsgebiet). Mehrere Potetialgebiete sollen an der Grenze des Kantons Thurgau zu liegen kommen. Die Mitsprache der Thurgauer Gemeinden und betroffenen Bevölkerung muss ermöglicht werden. Im Anschluss an die Prüfung ist der Richtplan zu überarbeiten und die entsprechenden Perimeter festzulegen mit anschliessender erneuter Vernehmlassung.
2. Es sollen folgende Gebiete aus dem Richtplan ersatzlos gestrichen werden:
a. 1 Cholfirst
b. 3 Stammerberg
c. 10 Ossingen
d. 11 Thalheim
e. 12 Berg (Dägerlen)
f. 13 Rickenbach (Oberholz)
g. 15 Zünikon
h. 16 Hagenbuch (Schneitberg)
i. 17 Elgg (Guegenhard)
Begründung:
Betroffenheit: Die Bevölkerung und die Natur sind direkt Betroffen von den stark negativen Auswirkungen wie: Verschandelung der Ortsbilder und der Landschaft, Gefährdung der Natur wie Fledermäusen und Vögeln, Waldrodung, Gefährdung der Quellen und der Trinkwasserversorgung, Lärm und Infraschall, Enteignung von Land, Entwertung von Immobilien, Wegfall von Naherholungsgebieten durch teilweise Sperrung der Umgebung von Windanlagen (Eiswurf im Winter) und Entzug des Mitspracherechts der Gemeinde und der angrenzenden Thurgauer Bevölkerung u.v.m
Gemeindeautonomie und Mitspracherecht der betroffenen Personen (Begründung zu Antrag 1): Die Gemeindeautonomie der Gemeinden darf nicht geschmälert werden, dafür stehen wir als Partei ein. Viele betroffene Gemeinden stehen sehr kritisch den Windanlagen gegenüber. Bei den Gemeinden ist die Gemeindeautonomie mit dieser Richtplanung stark tangiert. Diese sind gemäss Kantonsverfassung rechtzeitig anzuhören, nach Art. 85 Abs. 3. Die Gemeinden wurden nicht angehört und die Sachverhalte wurde nur sehr mangelhaft überprüft. Mangelhafte Abklärungen zeigen sich u.a. über die Seite 2 Einwendung zur Richtplanteilrevision Windeignungsgebiete Kanton Zürich – SVP Thurgau Zufahrten, Windpotenziale und Schallentwicklungen vor Ort im Freien oder in Tälern. Ohne diese Abklärungen können die Gemeinden keine fundierte Meinung bilden und können keine Stellung dazu nehmen, wobei aktuell kein rechtskonformer Entscheid vorhanden ist. Und die direkt angrenzenden Thurgauer Gemeinden? Lassen Sie diese «Aussen vor»? Die SVP Thurgau kann Ihr Vorgehen nicht akzeptieren. Auch über die Kantonsgrenze hinaus müssen alle Betroffenen informiert und in solche einschneidenden Entscheidungen einbezogen werden.
