Vernehmlassung Änderung des Gesetzes über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate
Grundlage für die Gesetzesänderung bildet die Motion vom 15. Juni 2022 „Überhöhte Staatsgebühren jetzt reduzieren!“ welche durch den Grossen Rat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2023 erheblich erklärt wurde. Das Anliegen aus der Motion ist, dass die Abgaben, die als Gemengsteuern ausgestattet sind, einen Kostendeckungsgrad von 120% nicht übersteigen

Wie aus dem erläuternden Bericht ersichtlich ist, bewegten sich die Einnahmen in den Jahren 2016 bis 2023 zwischen 23 und 32 Millionen Franken oder durchschnittlich 27 Millionen Franken und Jahr. Der Gesamtaufwand für die Grundbuchämter und Notare ist mit rund 16 Millionen Franken ausgewiesen. Eine Reduktion, wie in der Motion vorgetragen, auf einen Kostendeckungsgrad von 120% oder rund 19 Millionen Franken erscheint daher für die SVP mehr als notwendig. Die von der Regierung erwähnten entgangenen Einnahmen von 6 bis 7 Millionen Franken sind in Anbetracht eines Gesamtbudgets von über 2 Milliarden Franken zu verkraften. Die SVP erinnert den Regierungsrat daran, dass die Mehreinnahmen bereits vor dem Jahre 2016 in denselben Grössenordnungen lagen und im Gesamthaushalt auf die jeweiligen Rechnungsjahre verteilt wurden. Die vorgeschlagene Umsetzung der Anpassung der Gebühren wird durch die SVP begrüsst.
In der Folge stellen sich folgende Fragen:
§ 6 Abs 1.
Gemäss Entwurf soll „vom zuständigen Departement“ ersatzlos gestrichen werden. Für die SVP stellt sich nun die Frage, wer für die Genehmigung zuständig ist und wo dies festgehalten ist. Aus Sicht der SVP genügt der ausschliessliche Hinweis in der Erläuterung zu § 6 nicht.
§ 14 Ziffer 23.
Zu Ziffer 23. stellt sich für die SVP die Frage, welches die Bemessungsgrundlage ist. Bei allen vorgängigen Ziffern wird ein Wert für die Bestimmung angegeben. In Ziffer 23 wird lediglich von „mindestens“ und „höchstens“ geschrieben.
Die SVP des Kantons Thurgau bedankt sich für die Berücksichtigung und dankt für eine Rückmeldung bezüglich der noch offenen Fragen.
