Vernehmlassung Anpassung der IPV-Bemessungsgrundlagen
Die SVP-Thurgau bedankt sich für die Möglichkeit zur Vernehmlassung in oben genannter Sache.

Die SVP-Thurgau sieht die Herausforderungen bei der Regelung der IPV. Für die SVPThurgau ist die Vorlage zur Behebung der Probleme bezüglich der Bemessung der IPV der Falsche Weg und ist daher gegenüber der Vorlage kritisch eingestellt. Die Vorlage sieht vor, dass der Bezügerkreis für eine IPV erweitert wird. Das Volumen der Gelder für die IPV bleiben jedoch gleich. Dies bedeutet, dass der einzelne anspruchsberechtigte weniger IPV zugesprochen erhält. In Anbetracht der steigenden Gesundheitskosten und somit Krankenkassen Prämien muss der einzelne mehr für die Prämien bezahlen als das die IPV eine Entlastung bringen würde. Das Grundanliegen der IPV als Prämienverbilligung wird damit ad absurdum geführt. Die Vorlage führt daher zu einer Mehrbelastung der Gemeinden da davon auszugehen ist, dass Anfragen für eine Unterstützung durch eine Sozialhilfe zunehmen wird. Diese Mehrkosten haben die Gemeinden zu tragen.
Für die SVP muss daher eine Systemanpassung gesamthaft vorgenommen werden. So darf es nicht sein, dass Abzugsmöglichkeiten, als Beispiel von Liegenschaftenunterhalt als Steuerabzüge bestehen, und dadurch ein IPV-Bezug erreicht wird. Ebenso ist es störend, dass aufgrund von Weiterbildungen provisorische „Nullerrechnungen“ erstellt werden, welche ein Bezug von IPV ermöglichen. Die zu Unrecht bezogene IPV wiederum nicht zurückgefordert wird. Gesamthaft muss daher für die SVP-Thurgau die Ausrichtung der IPV neu definiert werden.
Wie einleitend ausgeführt, ist die SVP-Thurgau gegenüber der Vorlage kritisch eingestellt, da zuerst ein missbräuchlicher IPV-Bezug behoben werden muss. Bei einer Umsetzung der Anpassung der IPV-Ansätze erachtet die SVP jedoch die Variante C als gangbaren Lösungsansatz.
Die SVP-Thurgau dankt dem Departement für Finanzen und Soziales für die Berücksichtigung der Anliegen in der weiteren Beratung.
