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Vernehmlassung

Vernehmlassung Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz)

Die SVP des Kantons Thurgau bedankt sich für die Möglichkeit, sich zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe vernehmen zu lassen. Die Änderung betrifft den Bereich Budgetberatung, Schuldenberatung und Schuldensanierung welches neu im Gesetz geregelt sein soll.

Die Zuständigkeit für die freiwillige Beratung wie Schuldensanierung, Einkommens- und Vermögensverwaltung ist bei den Politischen Gemeinden des Kantons Thurgau. Das Angebot wird nach wie vor durch die Gemeinden und Non-profit-Organisationen angeboten und dies trotz des Rückzugs der Stiftung Benefo im Raum Frauenfeld. Für die SVP ist daher kein dringender Handlungsbedarf zu erkennen.

Die SVP wehrt sich jedoch nicht gegen eine kantonale Regelung und dies auch nur in Anbetracht des unterbreiteten Vorschlages, dass sich der Kanton an den Kosten zu 50% beteiligt. Eine Kostenbeteiligung durch den Kanton Thurgau drängt sich auch aus dem Grunde auf, da eine Budgetberatung, Schuldenberatung und Schuldensanierung auch im Interesse des Kantons Thurgau ist. Die SVP erachtet den eingebrachten Vorschlag des VTG ebenfalls als richtig, dass die zu tragenden Kosten der Gemeinden entsprechend der Inanspruchnahme des Angebots durch Personen mit Wohnsitz in einer Gemeinde verteilt werden. Ein Sockelbeitrag pro Gemeinde würde von der SVP abgelehnt. Es wird ebenfalls begrüsst, dass wenn eine Gemeinde Budgetberatung, Schuldenberatung und Schuldensanierungen eigenständig erbringt, der Aufwand entschädigt wird.

Im erläuternden Bericht wird angestrebt, dass mittelfristig in jedem Bezirk die Budgetberatung, Schuldenberatung und Schuldensanierung angeboten werden soll. Für die SVP ist diese Formulierung zu offen gehalten. Für die SVP muss zwingend pro Bezirk das Angebot erfolgen und dies ab Beginn der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung als Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Zum neuen § 21c hat die SVP keine weiteren Bemerkungen.

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