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Einfache Anfrage: “Berücksichtigung lokaler und regionaler Anbieter bei Einkäufen der Verwaltung und der Schulen im freihändigen Verfahren”

Seit Anfang März letzten Jahres, haben viele gerade auch kleinere gewerbliche Betriebe in unserem Kanton infolge des Lockdowns mit den Folgen der Corona Krise zu kämpfen. Die Corona Krise hat auch ins Bewusstsein gerufen, wie wichtig funktionierende lokale und regionale Wirtschaftsstrukturen in Produktion, Verarbeitung, Verkauf und Dienstleistung sind.

Der Kanton unterstützt aktuell mittels Kurzarbeit und Darlehen sowie à-fonds-perdu-Beiträgen die betroffenen Unternehmen und Betriebe. Um die lokalen und regionalen Wirtschaftsstrukturen nachhaltig und langfristig auch durch das Handeln des Kantons in eigener Sache zu unterstützen, wird der Regierungsrat ersucht, die nachfolgenden Fra-gen zu beantworten:

1. Gibt es Vorgaben (Richtlinien, Weisungen o.ä.) für den Einkauf des für die Verwaltung des Kantons und seiner Gerichte benötigten Mobiliars und Materials, welche die besondere Berücksichtigung gewerblicher lokaler und regionaler Anbieter verlangen (Beschaffungen und Aufträge im Bereich des freihändigen Verfahrens)?

Falls ja, wie lauten diese Vorgaben und werden diese in der Praxis auch umgesetzt?

2. Gibt es Vorgaben (Richtlinien, Weisungen o.ä.) für den Einkauf der Lebensmittel, Ge-tränke etc. für die Kantinen und Mensen an den neun vom Kanton betriebenen weiterführenden und höheren Schulen, welche die besondere Berücksichtigung gewerblicher lokaler und regionaler Anbieter verlangen (Beschaffungen und Aufträge im Be-reich des freihändigen Verfahrens)?

Falls ja, wie lauten diese Vorgaben und werden diese in der Praxis auch umgesetzt?

3. Falls gemäss Fragen 1. und 2. keine Vorgaben bestehen: Ist der Regierungsrat zur Unterstützung und Stärkung des lokalen und regionalen Gewerbes inklusive land-wirtschaftlicher Anbieter (Hofläden) bereit, entsprechende Vorgaben zu erlassen?

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26.05.2023
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