Einfache Anfrage: Hohe Kosten für eine fast vollzeitliche Kinderbetreuung.
Immer mehr werden Forderungen laut nach einer fast vollzeitlichen Betreuung von Kindern schon kurze Zeit nach der Geburt bis zum Austritt aus der Schule. Die Betreuung wird nicht mehr selber organisiert sondern soll durch Gemeinde und Schulgemeinde abgedeckt werden, von Morgens 6 Uhr bis in die Abendstunden. Dies generiert hohe Kosten für Gemeinden und Schulgemeinden.
Ich möchte daher wissen, wie die gesetzlichen Grundlagen dazu sind, wer was bezahlen muss, wie der RR zu den hohen Kosten steht, welche wenige einzelne Kinderbetreuungen verursachen und wie es mit gleichberechtigter Unterstützung von Eltern geht, welch die Betreuung selber organisieren.

Immer mehr werden Forderungen laut nach einer fast vollzeitlichen Betreuung von Kindern zwischen 1-15 Jahren (Ende der Schulzeit). Neuerdings sollen in verschiedenen Gemeinden Betreuungsangebote von 6 Uhr früh bis in die Abendstunden hinein angeboten werden, was zu hohen Kosten für Gemeinden und Schulgemeinden führt. Die Kosten werden noch erhöht, wenn die Schulgemeinde sich über mehrere Gemeinden erstreckt. Meist werden diese erweiterten Randzeitenbereuungsangebote nur von wenigen Kindern benützt, was aber zu hohen Kosten führt.
Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
- Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhen die Betreuungsangebote als Gemeinde und Schulgemeindeaufgabe, mit den zum Teil sehr langen Früh- und Abendbetreuungen?
- Wie ist die Aufteilung der Kinderbetreuungsaufgaben zwischen Gemeinde und Schulgemeinde geregelt?
- Welche Kostenbeteiligung müssen die Eltern der zu betreuenden Kindern an den entstandenen Betreuungskosten übernehmen?
- Wie steht der Regierungsrat dazu, wenn durch die Betreuung weniger Kinder
(< 10 Kinder) sehr hohe Kosten durch Betreuung und Fahrkosten (Einzelne Kinder aus verschiedenen Schulgemeinden) entstehen? - Wie steht der Regierungsrat dazu, wenn Eltern welche die Betreuung ihrer Kinder selbständig organisieren, auch einen Betreuungsbeitrag wollen, analog den durch Gemeinde und Schulgemeinde betreuten Kindern?
