Vorstoss
Einfache Anfrage | «Lebensmittelrecht aus Brüssel – verliert die Schweiz die Kontrolle über Hof, Küche und Tradition?»
Die Schweiz übernimmt im Rahmen der bilateralen Abkommen, insbesondere durch den geplanten Rahmenvertrag, wesentliche Teile des EU-Lebensmittelrechts, um Handelshemmnisse abzubauen. Die EU will die Agrarpolitik konsequent «vom Hof auf den Tisch» regulieren. Für die Schweiz würde das bedeuten: Wir müssen EU-Vorschriften künftig automatisch übernehmen – ohne eigenen politischen Spielraum.

Daher ergeben sich einige Frage an den Thurgauer Regierungsrat was die Auswirkungen auf Feste, Bauernhöfe, Gaststätten sind und was dies für die kantonalen Laboratorien in Zukunft bedeutet.
