Einfache Anfrage | Wasserseitige Kennzeichnung der Naturschutzgebiete im Thurgau
Die Naturschutzgebiete entlang des Bodensees im Thurgau sind unzureichend wasserseitig gekennzeichnet, was dazu führt, dass Wassersportler wie Motorbootfahrer und Stand-Up-Paddler die vorgeschriebenen Abstände zu sensiblen Schilfgebieten häufig nicht einhalten. Insbesondere in Kreuzlingen (Seeburgpark, Wollsauinsel) sowie in den Gebieten Espenriet und Ermatinger Riet fehlen Markierungen vom See aus. Auf der deutschen Seite sind solche Kennzeichnungen hingegen regelmässig angebracht. Unwissenheit über Vorschriften und mangelnde Aufklärung tragen zusätzlich zu Regelverstössen bei, insbesondere in Gebieten mit hoher Nutzung wie Ermatingen. Daraus ergeben sich einige Fragen zu möglichen Massnahmen und der Sicherstellung des Uferschutzes.

Die Thurgauer Naturschutzgebiete (NSG) entlang des Bodensees leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz sensibler Lebensräume und zur Erhaltung der Artenvielfalt. Dennoch zeigen aktuelle Beobachtungen, dass insbesondere die wasserseitige Kennzeichnung der Naturschutzgebiete unzureichend ist. Dies führt dazu, dass Motorboote, Wassersportler wie Stand-Up-Paddler (SUP) und Kanufahrer die vorgeschriebenen Abstände zu den Schilfgebieten nicht einhalten.
In Kreuzlingen sind die Naturschutzgebiete im Seeburgpark vor dem Seemuseum sowie auf der Wollsauinsel landseitig gekennzeichnet, jedoch fehlt eine entsprechende Kennzeichnung seeseitig. Dies führt dazu, dass Wassersportler den Schilfgebieten entsprechend zu nahe kommen.
Ein ähnliches Problem besteht bei den Naturschutzgebieten Espenriet und Ermatinger Riet, wo ebenfalls seeseitige Markierungen fehlen, während auf der deutschen Seite in regelmässigen Abständen Tafeln angebracht sind.
Insbesondere im Bereich Ermatingen, wo ein grosses Depot für SUP existiert, wird der vor-geschriebene Abstand zum Schilf vielfach nicht eingehalten, teils aufgrund von Unwissenheit über die geltenden Vorschriften. Wassersportler scheinen oft unzureichend über die Schutz-anordnungen und die Ziele des Uferschutzes informiert zu sein. Diese Schutzanordnungen, wie sie auf der Website des Amts für Raumentwicklung beschrieben sind, berücksichtigen die wasserseitige Kennzeichnung bislang nicht.
Angesichts dieser Problematik ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Massnahmen können umgesetzt werden, um eine konsequente wasserseitige Kennzeichnung der Naturschutzgebiete im Thurgau zu realisieren?
- Ist eine verstärkte Informationskampagne für Wassersportler über die Vorschriften und Schutzanordnungen im Bereich des Uferschutzes vorgesehen?
- Gibt es konkrete Pläne oder Ansätze, um den Abstand der Wassersportler zu den Schilfgebieten besser zu steuern und sicherzustellen?
- Ist in naher Zukunft eine Abstimmung mit den deutschen Behörden hinsichtlich der Art und Weise der wasserseitigen Kennzeichnung der Naturschutzgebiete vorgesehen, um die Sichtbarkeit dieser Zeichen zu erhöhen bzw. die Verwirrung zu eliminieren?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Ziele des Uferschutzes auch im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Sees durch Motorboote, SUP und andere Wassersportler langfristig erreicht werden?