Interpellation „Effektive Rückführung von straffälligen Asylmigrantinnen und -migranten“
Es sind Fälle, die es nicht geben dürfte und die dennoch Realität sind: Asylmigrantinnen und -migranten, die – teilweise mehrfach – straffällig wurden, offenbar nicht integrierbar sind, und dennoch nicht ausgeschafft werden können.

Einige der Fälle wurden von den Medien aufgegriffen. Beispiele dafür waren der Fall in Frauenfeld, bei dem ein 26-jähriger Libyer einen 17-jährigen Marokkaner mit einem Messer verletzt hat (TZ 2.8.2023) oder der Fall in Tägerwilen, bei dem eine Frau zu Hause von einem Asylbewerber bestohlen wurde (TZ 8.8.2023). Zudem informierte der Kommandant der Thurgauer Kantonspolizei im März 2024 an einer Medienkonferenz über die steigende Anzahl an Straftaten, für welche die kriminellen Asylsuchende mitunter auch verantwortlich sind. Anstatt dass sie unser Land verlassen müssen, weil sie unter anderem auch ein Sicherheitsrisiko für unsere Bevölkerung sind, können sie sich weiterhin auf freiem Fuss in der Schweiz bewegen.
Die Fälle stehen exemplarisch für die aktuelle verfehlte Asylpolitik des Bundes. Diese hat direkte Auswirkungen auf den Kanton Thurgau. Für die Sicherheit unserer Bevölkerung und für die wirklich Schutzbedürftigen ist eine konsequente Asylpolitik entscheidend. Dementsprechend wird der Regierungsrat um Stellungnahme betreffend Situation im Kanton Thurgau gebeten.
Interpellation „Effektive Rückführung von straffälligen Asylmigrantinnen und -migranten “ (PDF)