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Vorstoss

„Mehr Planungssicherheit für eine nachhaltige Ver- und Entsorgung“

Vorstoss von SVP-Kantonsrat Mathias Tschanen

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass Handlungsbedarf betreffend die Sicherstellung der Realisierbarkeit der gemäss den kantonalen Planungen benötigten Abbau- und Deponievorhaben besteht?
  2. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um die Realisierung solcher Vorhaben sicherzustellen bzw. innert vernünftiger Frist zu ermöglichen und zugleich die Planungssicherheit der beteiligten Unternehmen zu erhöhen?
  3. Welche Rechtsgrundlagen müssten dafür angepasst oder neu geschaffen werden?

Gemäss den Regierungsrichtlinien Thurgau 2024–2028 (RRL TG 2024–2028) will der Regierungsrat Nachhaltigkeitsaspekte auf allen Ebenen fördern. Er nennt dabei insbesondere die Kreislaufwirtschaft. Unternehmen sollen in diesem Bereich sensibilisiert und unterstützt werden, um den Wandel von einer linearen Wirtschaft hin zur Kreislaufwirtschaft voranzutreiben (vgl. dazu RRL TG 2024–2028, Ziff. 5.3). Im Baubereich gehört zu einer nachhaltigen Wirtschaft insbesondere die Verwendung einheimischer bzw. regionaler Rohstoffe und die Bereitstellung von regionalen Entsorgungsmöglichkeiten.

Die Förderung von Rohstoffen ist im Kanton Thurgau richtigerweise weitgehend nicht Kantonsaufgabe, sondern Sache der Privaten. Dasselbe gilt für die Bereitstellung von Deponien der Typen A (unverschmutzter Aushub) und B (Inertstoffe). Sowohl der Abbau von Bodenschätzen als auch die Planung und Erstellung von Deponien unterliegen dabei einer dichten Regulierung auf Bundes- und Kantonsebene. Die erforderlichen Planungs- und Bewilligungsprozesse dauern mittlerweile regelmässig gegen zehn Jahre, bei langwierigen Rechtsmittelverfahren sogar noch länger, und bedingen kostenintensive Vorleistungen der beteiligten Unternehmen.

Nach geltendem Recht sind sowohl für Abbau- als auch für Deponieprojekte Zonenplanänderungs- und in der Regel auch Gestaltungsplanverfahren zu durchlaufen, bevor die notwendige Errichtungs- und Betriebsbewilligung erteilt werden kann. Zonenplanänderungen werden in letzter Instanz vom Stimmvolk beschlossen.

Abbau- und Deponievorhaben finden in der betroffenen Bevölkerung indes immer weniger Akzeptanz. Im Fokus stehen dabei regelmässig Befürchtungen betreffend Verkehrs-, Lärm- und Staubimmissionen. Die Diskussionen und das Abstimmungsverhalten EINGANG GR GRG Nr. sind bei solchen Vorlagen oft von Emotionen und manchmal auch von Partikularinteressen geprägt. Dies hat in jüngster Zeit wiederholt dazu geführt, dass bewilligungsreife, mit allen Instanzen abgesprochene und sorgfältig geplante Vorhaben nach einem Volks-Nein nicht umgesetzt werden konnten. Die entsprechenden Volksentscheide sind selbstverständlich zu respektieren. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit die regionale Ver- und Entsorgungssicherheit unter diesen Umständen noch gewährleistet ist bzw. gewährleistet werden kann. Dabei darf auch die Frage der Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen nicht ausser Acht gelassen werden, die extrem darunter leidet, dass eine jahrelange Planung hin zum bewilligungsfähigen Projekt kurz vor dem Ziel durch die Ablehnung einer Zonenplanänderung zunichte gemacht werden kann.

Die raumplanerische Abstimmung der Standorte erfolgt richtigerweise auf Stufe des Kantonalen Richtplans. Es muss aber in der Folge auch sichergestellt werden, dass ein Vorhaben, das sämtliche einschlägigen Vorschriften erfüllt, auch tatsächlich realisiert werden kann. Letztlich geht es um die Frage, ob die geschilderten Ver- und Entsorgungsplanungen von kantonaler Bedeutung sind. Angesichts der Richtplanvorgaben und der tatsächlichen Verhältnisse muss davon ausgegangen werden.

Nach unseren Informationen und nach Rücksprache mit dem Thurgauer Baumeisterverband sowie dem Baustoffkreislauf Thurgau liegt die Versorgungssicherheit mit Kies im Thurgau aktuell zwischen zwei und 15 Jahren (je nach Region). Bei Deponien des Typs A steht derzeit noch ein Verfüllvolumen für den Bedarf von ca. fünf Jahren zur Verfügung. Nicht viel besser sieht es beim vorhandenen Deponievolumen für Materialien des Typs B aus. Hinzu kommt, dass bei den entsprechenden Planungen auch neu geschaffener Deponieraum durch Materialabbau (z.B. Lehm) eingerechnet wird, durch dessen Wegfall die Situation noch verschärft würde. Angesichts der erwähnten Zeithorizonte für die Realisierbarkeit und der Akzeptanzprobleme solcher Vorhaben droht ein eigentlicher Notstand. Kann die nötige Infrastruktur nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, werden zwangsläufig ausserkantonale Lösungen gesucht. Das kann nicht Im Interesse des Kantons Thurgau und einer nachhaltigen Ver- und Entsorgung sein.

Aus unserer Sicht besteht Handlungsbedarf betreffend die Sicherstellung der Realisierbarkeit der benötigten Abbau- und Deponievorhaben.

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