Motion «Im Kanton Thurgau Stacheldraht verbieten und flexible Weidenetze abräumen»
Ziel der Motion ist es, Stacheldrahtzäune zu verbieten und die Nutzung flexibler Weidenetze zu regulieren, um Wildtiere besser zu schützen. Zäune schränken die Bewegungsfreiheit von Wildtieren ein und können tödliche Fallen darstellen, besonders Stacheldrahtzäune, die schwere Verletzungen verursachen.

Es gibt sichere Alternativen, weshalb ein Verbot sinnvoll ist, wie in benachbarten Kantonen bereits umgesetzt. Neue Zäune aus Stacheldraht oder ähnlichen scharfen Materialien sollen im Wald, am Waldrand und in der offenen Flur verboten werden. Bestehende Zäune müssen innerhalb von zwei Jahren entfernt werden. Nutzer von flexiblen Weidenetzen müssen diese regelmäßig auf verfangene Wildtiere kontrollieren und verfangene Tiere sofort melden. Die Netze dürfen frühestens acht Tage vor Weidebeginn aufgestellt und müssen spätestens acht Tage nach dem letzten Weidetag abgeräumt werden. Leider haben es die Tierhalter bisher verpasst auf freiwilliger Basis das Richtige zu tun.
Motion «Im Kanton Thurgau Stacheldraht verbieten und flexible Weidenetze abräumen» (PDF)