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Motion „Klärung der Zulässigkeit religiöser und politischer Signale durch Kleidung und Accessoires bei Lehrpersonen an öffentlichen Schulen“

In Eschenbach SG konnte eine Lehrerin nach den Sommerferien auf Druck der Eltern ihre neue Stelle nicht antreten, da sie ein Kopftuch trägt.

Die Meinung der Eltern war, dass sie durch das Tragen eines Kopftusches offensichtlich gegen das Neutralitätsgebot der Schulen verstösst, da Lehrpersonen eine Vorbildfunktion einnehmen und ihre Schülerinnen und Schüler nicht religiös oder politisch beeinflussen dürfen. Die unklare gesetzliche Lage zu diesem Thema hat dabei für grosse Verunsicherung gesorgt. Wir fordern deshalb die Regierung auf, diese Lücke zu schliessen und ein Gesetz zu schaffen, das das Tragen von offensichtlichen religiösen sowie politischer und ideologischer Kleidungen und Accessoires von Lehrpersonen verbietet.

Motion «Klärung der Zulässigkeit religiöser und politischer Signale durch Kleidung und Accessoires bei Lehrpersonen an öffentlichen Schulen» (PDF)

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über den Autor
Daniel Amrhein
SVP Kantonsrat (TG)
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