Vorstoss
Motion | «Wahrung der Budgethoheit des Grossen Rates»
Nach geltendem Recht beschliesst der Grosse Rat das Budget und übt damit seine verfassungsmässige Budgethoheit aus. Der Regierungsrat ist für den Vollzug des Budgets verantwortlich und verfügt dabei grundsätzlich über den notwendigen Handlungsspielraum.

Die unterschiedlichen Auffassungen über die Bindungswirkung ausdrücklich vom Grossen Rat beschlossener Änderungen einzelner Budgetpositionen der Budgetvorlage des Regierungsrates haben gezeigt, dass eine gesetzliche Präzisierung zweckmässig ist. Diese wollen die Motionäre erreichen.
