Parlamentarische Initiative | «Aufbewahrungsfrist für Steuerveranlagungen der 2. Säule bei der Verwaltung / den Behörden verlängern»
Mit einer Parlamentarische Initiative will eine Gruppe bürgerlicher Kantonsräte die Aufbewahrungsfrist für Steuerveranlagungen der 2. Säule bei der Verwaltung verlängern.
Zum Zweck der Wohneigentumsförderung können steuerpflichtige Personen Vorsorgemittel der 2. Säule vorbeziehen. Die entsprechende Steuerveranlagung erfolgt in der Regel automatisch durch die kantonale Steuerverwaltung. Die geschuldete Steuer auf Kapitalleistungen der 2. Säule kann bei einer späteren Wiedereinzahlung vom Steuerpflichtigen geltend gemacht und zurückgefordert werden.

Die Beweis- und Dokumentationspflicht bei einer späteren Rückzahlung des Vorsorgebetrages liegt beim Steuerpflichtigen. Das wird oft schwierig bis unmöglich, denn oft werden Unterlagen nicht länger als 10 Jahre aufbewahrt.
Die PI zielt darauf ab, dass die Beweispflicht zukünftig beim Kanton liegt. Dieser kann dies elektronisch problemlos sicherstellen und Kosten entstehen damit praktisch keine. Der Bürger wird damit geschützt.
