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Vorstoss

Dringliche MOTION: Standesinitiative WHO: Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Vorstoss von: SVP-Kantonsrat Paul Koch und SVP-Kantonsrat Konrad Brühwiler

Der Regierungsrat wird beauftragt, gem. Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung folgende Thurgauer STANDESINITIATIVE einzureichen:

a) Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Generalsekretariat der WHO bis spätestens 15. März 2025 gestützt auf Art. 59 Abs. 1 und 1bis der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) die Zurückweisung aller Anpassungen gemäss der WHO-Abstimmung vom 27.05.2024. Die Motion ist DRINGLICH zu behandeln.

b) Der Bundesrat wird aufgefordert, gegenüber dem Generalsekretariat der WHO umgehend den Abbruch der Verhandlungen über die Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu erklären.

c) Eventualiter zu b): Für den Fall der Fortführung der Verhandlungen zur Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch den Bundesrat ist dieser anzuhalten, die Zustimmung der Schweiz zu den Anpassungen der IGV anlässlich der abstimmenden Weltgesundheitsversammlung zu verweigern und deren Zurückweisung zu erklären, solange bis dahin nicht sichergestellt ist, dass bei zukünftigen Pandemien die verfassungsmässige Grundordnung (inkl. Souveränität; verfassungsmässige Kompetenzordnung, Gewaltentrennung; wirksamer Grundrechtsschutz etc.) wirksam gewährleistet bleiben kann.

Begründung

Die vorgesehenen Anpassungen verletzen grundlegende und zwingende Prinzipien der Schweizer Bundesverfassung (unter anderem auch das Demokratieprinzip und das Selbstbestimmungsrecht von Volk und Kantonen) und könnten ausschliesslich in einem formellen Verfahren der Totalrevision der Bundesverfassung Rechtskraft erlangen.

a) Die WHO kann basierend auf den vorgeschlagenen IGV-Anpassungen – insbesondere im Rahmen von selbst ausgerufenen Gesundheitsnotständen – wesentliche Grundpfeiler der verfassungsmässigen Grundordnung der Schweiz (BV 1999) dauerhaft eigenmächtig ausser Kraft setzen.

Unentbehrliche Grundpfeiler unserer Demokratie sind in Gefahr, wie zum Beispiel:

  1. Informationsfreiheit und Zensurverbot;
  2. Legalitäts- und Verhältnismässigkeitsprinzip (Willkürverbot);
  3. Gewaltentrennung;
  4. Demokratieprinzip: Selbstbestimmungsrecht des Volkes, Kontrolle und Informationsrechte; unverfälschte Willensbildung des Volkes für sämtliche grundlegenden Entscheide.

Durch die bis heute der Öffentlichkeit vorgelegten Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV werden diese demokratischen Rechte ausgehebelt. Mit der Annahme der Anpassungen der IGV mittels einfachem Mehr anlässlich der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 werden diese nach 12 Monaten für alle Mitglieder rechtsverbindlich werden, die einer Übernahme dieser Anpassungen nicht mittels explizitem Schreiben an das Generalsekretariat der WHO widersprechen (Art. 59 Abs. 1 IGV).

Hier einige Punkte, welche aus den seit Ende 2021 vorliegenden Anpasssungsvorschlägen ohne jeden Zweifel herausgelesen werden können:

  1. Ausbau des WHO-Selbstermächtigungs-Mechanismus = Schlüssel zur Deaktivierung sämtlicher Verfassungen mit einer Ausdehnung auf jedes hypothetische Risiko
  2. WHO-Empfehlungen werden neu zum Verbindlichkeitsprinzip. Durchsetzung durch die Staaten z.B. Impfzwang wird möglich
  3. Zensur und Manipulation können von der WHO durchgesetzt werden.
  4. Keine Korrekturmechanismen. Es ist kein Mechanismus vorgesehen, welcher es erlauben würde, schädliche Empfehlungen, falsche Informationen oder eine nichtzutreffende Gefahrenanalyse der WHO wirksam und rasch zu korrigieren («Checks & Balances»; keine After Action Review) gegenüber der WHO.
  5. Keine Verantwortlichkeit der WHO: volle Immunität + Steuerbefreiung.
  6. Die Grundrechte werden noch weniger geschützt sein als bisher.

Gemäss der Homepage von EDA heisst es zur direkten Demokratie: Die Schweiz ist eine direkte Demokratie. Das Volk ist der Souverän des Landes, also die oberste politische Instanz. Dies ist richtig, sofern sich der Bundesrat daranhält und dem Volk sein Mitwirkungsrecht auch ermöglicht. Bei den Fristverkürzungen für die Anpassungen zu der IGV hat der Bundesrat (BAG) nicht widersprochen und dem Volk somit die Mitwirkungsmöglichkeit entzogen.

Die Pflichtbeiträge der Mitgliedsstaaten decken heute etwa 15-20 % des WHO-Budgets. 80-85 % stammen von privaten und öffentlichen Geldgebern und Stiftungen, darunter projektbezogene Beiträge von der Pharmaindustrie. Damit nehmen diese beachtlichen Einfluss auf das Programm und die Arbeit der WHO und beschneiden deren Unabhängigkeit, was in eklatantem Widerspruch steht zu Art. 37 der WHO-Verfassung (Verbot der Einflussnahme von Drittparteien auf die Handlungen der WHO).

Diese Anpassungen werden ohne eine Rückweisungserklärung des Bundesrates an das Generalsekretariat der WHO Ende März 2025 in Kraft treten.

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte:
Wir fordern Sie auf, allen Anpassungen der IGV zu widersprechen. Es ist Ihre Pflicht unsere Verfassung und Demokratie zu achten und zu schützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen setzen wir in Bern ein Zeichen und senden diesen Vorstoss an die Eidgenössischen Räte. Unsere Enkel werden uns dankbar sein.

Die EDU-Fraktion ist einstimmig für die Dringlichkeit und die Erheblich-Erklärung dieser Dringlichen Motion: Standesinitiative IGV WHO.

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