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Leistungsmotion: „Strassenverkehrsabgaben – Weniger Gebühren wären mehr»!

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Strassenverkehrsabgabenverordnung so anzupassen, dass in der Leistungsgruppe 5410 im Globalbudget des Strassenverkehrsamtes die Gebühren so reduziert werden, dass neu ein Leistungsniveau erreicht wird, welches in einer ausgewogenen Aufwand- und Ertragsbilanz resultiert. Wir stellen uns einen Ausgleichsrahmen von maximal 3 Prozent vor. (Budget 2020: bis zu CHF 540’000.-)

Begründung

Gebühren sind in der Regel bei staatlichen Stellen dazu da, aufgelaufene Kosten für eine Dienstleistung zu decken. Der Kanton Thurgau erwirtschaftet im Bereich Strassenverkehrsabgaben seit Jahren schon einen grossen Überschuss – in der Rechnung 2020 waren es 3,5 Mio. CHF, im Budget 2022 sind gar 3,97 Mio. CHF vorgesehen! Dieser Überschuss ist nicht eine Einmaligkeit, sondern seit Jahren Standard und wird für den Thurgauer Staatshaushalt verwendet. Dies ist weder wünschbar, noch korrekt und für den (teils verpflichteten) Dienstleistungsnehmer «Automobilist» ist es auch nicht fair.

Im Punkt 1, Allgemeines, der Strassenverkehrsabgabenverordnung 741.11 heisst es unter Grundsatz im Paragraphen 1: «Die Gebühren des Strassenverkehrsamtes decken die Kosten für die amtlichen Verrichtungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.» Dieser Grundsatz wird seit Jahren missachtet und muss korrigiert werden.

Bei einem Gesamtbudget von 17,7 Mio Franken Gesamtaufwand im 2020 (Budget 2022 = 18 Mio. CHF) werden Überschüsse erzielt, die mit 3,5 Mio. CHF 19,8 Prozent des Gesamtaufwandes ausmachen. Im Jahr 2020 soll der Überschuss gar 3,97 Mio. CHF betragen – das wären dann 22 Prozent mehr, als für die Leistungserbringung effektiv notwendig wäre.

Fast jede Thurgauerin und jeder Thurgauer fährt Auto und ist somit von dieser Gebührenstruktur betroffen. Das Strassenverkehrsamt hat nicht die Aufgabe, für die kantonalen Staatsfinanzen Erträge zu erwirtschaften, sondern für die Automobilisten einen guten und korrekt bezahlten Service Public aufrechtzuhalten. Eine Senkung des Gebühren-Tarifs ist in der Strassenverkehrsabgabeverordnung 741.11 dringend angebracht. Sowohl private Bürgerinnen und Bürger wie auch Gewerbetreibende, welche den motorisierten Verkehr in seiner Gesamtheit ausmachen, sind von den zu hohen Gebühren betroffen. Deren Höhe soll fakten- und verursachergerecht sein.

Es trifft alle BürgerInnen und Unternehmen im Kanton Thurgau gleich; gerade die wenig Einkommen erzielenden Personen, welche jeden Franken für ihren sonstigen Lebensunterhalt umdrehen müssen, sollen für Dienstleistungen des Staates nicht mehr bezahlen müssen, als was eine Kostenfolge ihres Handelns ist. Dass der Preisüberwacher im 2018 (siehe Beantwortung Einfach Anfrage vom August 2021 von Peter Bühler) keine Kostenüberdeckung feststellt, ist nicht von Belang für unsere Entscheidungsfindung. Der Überschuss in der Staatsrechnung des Kantons Thurgau ist Fakt – und dieser ist nachweislich zu hoch.

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