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Vorstoss

Motion „Abschaffung des regierungsrätlichen Ruhegehalts“

Die aktuelle Ruhegehaltsregelung ist nicht mehr zeitgemäss, da sich die sozialversicherungsmässigen Bedingungen sowie der Arbeitsmarkt verändert hat. Um eine Gleichstellung mit den übrigen Kantonsangestellten zu erwirken sowie unseren Staatshaushalt zu entlasten ist das Ruhegehalt abzuschaffen und eine zeitgemässe berufliche Vorsorge sicherzustellen.

Aufgrund der Beantwortung der Einfachen Anfrage «Überprüfung der ausserordentlichen Regelung des Ruhegehalts für den Regierungsrat» vom 5. August 2024 kommen die Motionäre zum Schluss, dass die Abschaffung der Ruhegehaltsregelung angezeigt ist.

Die aktuelle Ruhegehaltsregelung ist nicht mehr zeitgemäss, da sich die sozialversicherungsmässigen Bedingungen sowie der Arbeitsmarkt verändert hat. Magistratspersonen können wie alle anderen auch während der Erwerbszeit Selbstvorsorge betreiben und Rücklagen bilden. Um eine Gleichstellung mit den übrigen Kantonsangestellten zu erwirken, ist das Ruhegehalt abzuschaffen und eine zeitgemässe berufliche Vorsorge sicherzustellen.

Ein Regierungsrat verdient während seiner Exekutivtätigkeit sehr gut. Die Entlöhnung wird mit vorliegender Motion nicht infrage gestellt. Nach Ausscheiden des Exekutivmitglieds wird das ehemalige Regierungsratsmitglied zu einem Bürger, der sich, sofern im Erwerbsalter (ansonsten erhält er Altersrenten), im Arbeitsmarkt zu bewähren hat wie jeder andere Bürger auch. Das Risiko des Verdienstausfalls haben amtierende Regierungsräte mit den vielen Erwerbstätigen im Kanton gemein, insbesondere in der Privatwirtschaft sind Kündigungen keine Seltenheit. Das Risikoargument mag demzufolge eben so wenig zu überzeugen. Derartige Privilegien von Magistratspersonen sind heute nicht mehr angebracht.

Ein Regierungsrat hat aufgrund seiner öffentlichen Tätigkeit in der Regel auf dem Arbeitsmarkt einen grossen Wettbewerbsvorteil. Oft winken Verwaltungsratsmandate sowie attraktive Jobs in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst. Aus diesem Grund ist das aktuell grosszügig ausgestaltete Ruhegehalt nicht nachvollziehbar. Es soll abgeschafft werden, nicht zuletzt auch als Zeichen dafür, dass wir alle zur Wohlfahrt der Gesellschaft beizutragen haben und Genügsamkeit in Bezug auf öffentliche Gelder walten zu lassen haben, einschliesslich Ex-Regierungsräte.

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Oliver Martin
SVP Kantonsrat (TG)
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