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Ja zur Steuerentlastung: einen Sprung vorwärts

Mit einem Ja einen Sprung vorwärts:

Der Kanton Thurgau hat seit 1999 mit 6 Steuergesetzrevisionen laufende Verbesserungen bei der steuerlichen Positionierung erwirkt. War unser Kanton vor 10 Jahren noch auf den hintersten Rängen platziert, so rangiert er heute im vordersten Drittel. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen konnten in dieser Periode gesamthaft um nahezu 300 Mio Franken entlastet werden. Damit ist die Attraktivität unseres Wohn- und Wirtschaftsstandorts laufend erhöht werden. Diesen attraktiven Weg wollen wir weiter verfolgen. Dank hervorragender Finanzlage unseres Kantons haben wir die einmalige Chance, nochmals wesentliche Verbesserungen vorzunehmen. So kann die Heiratsstrafe, so weit technisch überhaupt möglich, eliminiert werden, Alleinstehende und Familien in knappen Verhältnissen werden speziell entlastet und die steuerliche Benachteiligung gegenüber allen Nachbarkantonen kann weitgehend eliminiert werden. Die Gefahr von Abwanderungen, insbesondere auch von guten Steuerzahlern kann damit abgewendet werden. Ein Ja bedeutet für den Thurgau einen zukunftsweisenden Schritt mit einem grossen Imagegewinn.

Irreführung der Stimmbürger:

Im Prospekt des Komitees „Flatrate-Nein“ steht unter Punkt 4 folgendes: „Mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 50’000.– spart man Fr. 97.35 Steuern pro Jahr; mit Fr. 500’000.– dagegen 23’655.– pro Jahr. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gehören zu den Verlierern der Flatrate. Familien mit zwei Kindern sparen nur ca. 1 %, Grossverdiener bis zu 29 % Steuern.“ Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht falsch! Die neuen Sozialabzüge verändern die steuerbaren Einkommen ab 2010.

Die einfache Steuer zu 100 % ist mit dem Steuerfuss der Wohnsitzgemeinde zu gewichten. In Frauenfeld würde also eine katholische Familie mit einem Einkommen von Fr. 50’000 um Fr. 449.– entlastet. Beträgt das steuerbare Einkommen nur Fr. 45’000.– , so beträgt die Entlastung 18.5 %, bei Fr. 40’000.– 31.7 %, bei Fr. 35’000.– 69.4 %. Familien mit kleinen Einkommen werden also sehr stark entlastet. Zum Vergleich würde eine Steuerfusssenkung von 12 % lediglich eine Entlastung von ca. 4 % bringen. Diese Familien wären also die Leidtragenden eines Nein am 27. September.

Steuerentlastung 1999 bis 2012, gemeinsam Besteuerte, 2 Kinder bis 14 Jahren:

Über alle Steuergesetzrevisionen sind diese Familien bis 100’000 Reineinkommen enorm entlastet worden, über 100’000 schwanken die Entlastungen zwischen knapp 25 % und etwas über 27 %. Ähnlich sieht es auch bei Alleinstehenden aus. So konnten über eine längere Zeitspanne alle Einkommensklassen in ähnlichem Umfang entlastet werden.

Steuerfreie Steuerpflichtige:

Etwa ein Fünftel der Steuerpflichtigen müssten keine Steuern mehr bezahlen. Bis anhin waren es etwa 17 %. Ein Grossteil davon sind Studenten und Lehrlinge. Wenn wir keine Steuerpflichtigen wollen, welche keine Steuern bezahlen, so müssen wir das Problem unabhängig von dieser Revision grundsätzlich angehen. Die vorberatende Kommission hat die Kopfsteuer nach eingehender Diskussion aus Effizienzgründen fallen gelassen.

Deutliches Ja in Obwalden:

Das Volk in Obwalden hat die Flat Rate Tax in der Volksabstimmung vom 16. Dezember 2007 mit einer deutlichen Ja-Mehrheit von 90.7 % angenommen. Die Regierung beurteilt das System nach fast 2 Jahren erfolgreich. Die Thurgauer Lösung ist aufgrund der hohen Sozialabzüge sozialverträglich und ausgewogen.

Spendenkonto: Thurgauer Kantonalbank, 8570 Weinfelden, Konto: 85-123-0 IBAN CH34 0078 4012 5366 7200 1 Ueberparteiliches Konto, „Steuerentlastung für alle", 8570 Weinfelden

Website: Auf unserer Website www.steuerentlastung-fuer-alle.ch sind detaillierte Informationen zur Steuergesetzrevision aufgeschaltet. Richard Nägeli, Leiter Komitee Steuerentlastung für alle, 14. September 2009

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