Motion: Öffnung des Zugangs zum Grossen Rat
Die Kantonsrätinnen Elsbeth Aepli (CVP), Marlies Näf-Hofmann (SVP), Silvia Schwyter-Mäder (GP) und die Kantonsräte Christian Koch (SP) und Walter Schönholzer (FDP) haben einen Vorstoss zur „Öffnung des Zugangs zum Grossen Rat“ eingereicht. Die Motion zielt auf eine Änderung der Regeln über die Unvereinbarkeit hinsichtlich Beruf und Grossratsmandat im § 29 Abs. 2 KV ab. Die Unvereinbarkeitsregelungen in § 29 Abs. 2 KV werden heute mehr und mehr als übermässig, als zu restriktiv kritisiert. Dies gilt insbesondere für die Regelung, wonach Angestellte des Kantons und seiner Anstalten nicht dem Grossen Rat angehören dürfen. Der heutigen Unvereinbarkeitsregelung in der KV ist unverkennbar eine gewisse Willkür eigen. Beispiele: Primarschul- und Sekundarschullehrer/innen dürfen heute dem Grossen Rat angehören – Berufsschullehrerinnen und Lehrer sowie Lehrpersonen an den Kantonsschulen, der PMS oder der PH hingegen nicht. Bezirksrichter dürfen dem Grossen Rat angehören – Bezirksgerichtsschreiber/innen hingegen nicht. Unsere Nachbarkantone Zürich und St. Gallen sind viel offener als der Thurgau.