Archivgesetz und Biodiversität
Ein Archiv ist das Gedächtnis einer Gesellschaft und verdient deshalb Beachtung. Ein neues Gesetz soll die Zukunft der Archivierung im Kanton Thurgau regeln. Die SVP stellte den Antrag, dass das Staatsarchiv keinen Archivdienst für die Gemeinden betreiben dürfe, weil das ein zu massiver Eingriff in die Privatwirtschaft ist. Weiter ist die Aufsicht durch das Staatsarchiv ungeklärt. Der Antrag wurde abgelehnt, sodass das Staatsarchiv weiterhin den Gemeinden ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen darf. Eine weitere Diskussion betraf den Zeitpunkt des Abschlusses eines Dossiers und dessen Archivierung. Die Mehrheit des Rates wollte eine Maximalfrist von 10 Jahren, währendem eine Minderheit diese Frist an den Abschluss eines Geschäftsvorganges knüpfen wollte.
Schliesslich ging es um eine Interpellation von verschiedenen SVP Kantonsräten mit dem Titel “Biodiversität, Situation und Perspektive im Thurgau”. Die Biodiversität ist unter Druck, wie nebst den Interpellanten auch das entsprechende Monitoring des Kantons feststellte. Tatsache ist aber auch, dass sich der Anteil der Biodiversitätsförderflächen in den letzten Jahren ausgedehnt hat. Gleichzeitig stehen aber auch Lebensräume und Arten unter Druck. Diverse Votanten verlangten Verbesserungsmassnahmen und wiesen auf die kommende Beratung und Abstimmung über die Volksinitiative “Biodiversität Thurgau” hin. Dort soll eine kantonale Biodiversitätsstrategie entwickelt und zur Umsetzung Geld des Kantons zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.