Bericht aus dem Grossen Rat: Pensionskasse wird verselbständigt
Der Zustand der Pensionskasse des Kantons Thurgau bedarf aus heutiger Beurteilung einer Sanierung. Gleichzeitig muss sie aufgrund der Bundesgesetzgebung verselbständigt werden. Der Vorschlag der Regierung wurde durch die enge Zusammenarbeit der bürgerlichen Fraktionen verändert. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich an der Sanierung beteiligen. Diese Beteiligung wurde von den linken Parteien genutzt, um öffentlich zu einer Kundgebung aufzurufen. Die Revision der Verordnung wurde nun in 2. Lesung im Sinne der SVP verabschiedet. Dabei stellt die SVP ausdrücklich fest, dass die Pensionskasse für das Staatspersonal und die Lehrkräfte eine gute Vorsorgeeinrichtung mit überdurchschnittlichen Leistungen ist. Die SVP lässt es nicht zu, dass mit öffentlichen Aufrufen die PK des Kantons Thurgau schlecht gemacht wird. Mit der genehmigten Revision ist die Pensionskassenverwaltung in der Pflicht und mit den notwendigen Kompetenzen ausgerüstet, den Deckungsgrad teilweise mit Mitteln des Kantons auf die gesetzlich erforderliche Höhe zu bringen.
Fast geschlossen stimmte die SVP-Fraktion gegen die Schaffung einer ständigen Bildungskommission. Das Anliegen wurde bereits mehrmals angemeldet. Auch mit diesem Anlauf hatte es im Rat keine Chance, weil das System dann grundsätzlich überarbeitet werden müsste. Dazu ist der Grosse Rat im Moment nicht bereit.