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Dank SVP werden traditionelle Familien entlastet

Heute hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau in der ersten Lesung die Steuergesetzrevision beraten. Dank einem Antrag der SVP-Fraktion können traditionelle Familien neu 2000 Franken pro Jahr abziehen. Die SVP hat damit einen wichtigen Erfolg zur Unterstützung der traditionellen Familien erzielt.

Der Grosse Rat beriet heute Morgen in der ersten Lesung über die schon viel diskutierte Steuergesetzrevision. Die SVP Thurgau steht voll und ganz hinter dieser Revision. Allerdings erkannte die SVP bereits in der Vernehmlassung, dass die einseitige Anhebung des Fremdbetreuungsabzuges erheblichen familienpolitischen Zündstoff in sich birgt. Aus diesem Grund haben sich die SVP-Vertreter bereits in der vorberatenden Kommission mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die traditionellen Familien nicht benachteiligt werden. Heute nun hat Fraktionspräsident Stephan Tobler  einen Antrag eingereicht, welcher die Fassung der vorberatenden Kommission noch nachbessert. Während die Kommission lediglich einen Abzug für die nachgewiesenen Kosten der Fremdbetreuung in der Höhe von 6000 Franken pro Kind und Jahr vorgesehen hatte, beantragte Stephan Tobler erfolgreich, auch Familien steuerlich zu entlasten, welche die Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich wahrnehmen. Neu können traditionelle Familien 2000 Franken pro Jahr den Steuern absetzen, wenn sie die Kinderbetreuung eigenverantwortlich wahrnehmen. Damit ist ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung der traditionellen Familien gemacht. Neben der fiskalischen Entlastung ist es aber auch wichtig, dass Eltern – insbesondere Mütter – welche zu Gunsten der Kindererziehung auf eine Anstellung verzichten, von der Politik die notwendige Akzeptanz und Wertschätzung erfahren. Mit dem heutigen Schritt konnte dank der SVP ein wichtiger Schritt in diese Richtung gemacht werden.

SVP-Fraktion

Weinfelden, 25. Februar 2009.

Für Auskünfte:
Stephan Tobler, Fraktionspräsident, 079 620 79 47

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