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Eingereichte Vorstösse: „Ein moderneres Gastrogesetz – damit die Vielfalt bleibt “
Das Gastgewerbegesetz stammt aus einer Zeit, als Gastwirtschaftsdienstleistungen fast ausschliesslich von reinen Gastwirtschaftsbetrieben angeboten wurden. Heutzutage findet man jedoch kaum noch Bäckereibetriebe, in denen man nicht gleichzeitig auch noch etwas trinken oder gleich vor Ort ein ganzes Menu zu sich nehmen und nicht selten auf Wunsch auch alkoholische Getränke dazu konsumieren kann.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Patente und Bewilligungen nach dem Gastgewerbegesetz (GastG, RB 554.51) neu auch an juristische Personen erteilt werden können.