Eingereichter Vorstoss
Motion: Verzicht auf Rückzonungen bei der Teilrevision des kantonalen Richtplans (KRP)
Von SVP- Kantonsräte Ruedi Zbinden, Walter Knöpfli und Martin Salvisberg
Nach Ansicht des Amtes für Raumentwicklung (ARE) müsste in vielen Gemeinden das Richtplangebiet massiv reduziert werden. Um in den Dörfern die Entwicklung nicht gänzlich zu stoppen braucht es eine Richtungsänderung bei der Teilrevision des kantonalen Richtplans. Auf diese für die Zukunft möglichen Siedlungsgebiete zu verzichten ist für die Gemeinden schmerzlich und für deren Entwicklung schädlich. Die Richtplangebiete und Reservebauzonen wurden auch in Bezug auf Infrastrukturbauten wie Verkehrserschliessungen, Werke, ÖV, Schulen und vor allem auch als Entwicklungsmöglichkeiten von ortsansässigen Unternehmen und zur Ansiedlung von Firmen an den jetzigen Orten erfasst.
Die Bürger und Gemeinden sollen sich auf den Staat und die Planungssicherheit verlassen können, in diesem Sinn ist auf Rückzonungen zu verzichten, so wie es in andern Kantonen auch umgesetzt wird. Durch die Raumnutzer-Regelung werden diese Gebiete ohnehin für eine gewisse Zeit vor der Bebauung geschützt. Wichtig ist jedoch, dass die Raumnutzerdichten der grobkörnigen Thurgauer Siedlungsstrukturen angepasst werden. Weiter soll ein Flächenausgleich und -abtausch von Richtplanflächen über Gemeinden unabhängig der Raumtypen möglich sein.