Vernehmlassung: Schutz vor Passivrauchen
Die Vernehmlassungsantwort der SVP Thurgau zur Verordnung des Regierungsrates zum Vollzug der eidgenössischen Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen ist hier einsehbar: Aus der Fraktion -> Vernehmlassungen.
Zunächst einmal möchte die SVP Thurgau festhalten, dass sie die Regelung des Bundesgesetzes und insbesondere die Bundesverordnung PRSV nicht als gelungen betrachtet. Nichts desto trotz hat der Kanton Thurgau Bundesrecht umzusetzen, insofern beschränkt sich die SVP Thurgau darauf, im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben den maximal möglichen rechtlichen Spielraum zu Gunsten des Thurgauischen Gewerbes herauszuholen.
Die SVP Thurgau ist überrascht vom Umstand, dass das zuständige Amt bei der Ausarbeitung des kantonalen Verordnungsentwurfs nicht genügend notwendige Sorgfalt hat walten lassen, um zu erkennen, dass viele der Vorschläge, welche in der aktuellen Vernehmlassung präsentiert werden, nicht mehr Gegenstand der vom Bundesrat erlassenen PRSV sind. So gehen die Grössenbeschränkung von Raucherräumen, die extensive Raumdefinition sowie die unhaltbaren Vorgaben im Bereich der Belüftung massiv über die Vorgaben von PRG und PRSV hinaus. Dies gilt es aus Sicht der SVP Thurgau zwingen zu korrigieren. Sollte dies nicht geschehen, wären parlamentarische Schritte unabdingbar.