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Volksinitiative “JA zu mehr Lebensqualität – JA zur Palliative Care”

Gestern Morgen hat das Komitee der Initiative „JA zu mehr Lebensqualität – JA zur Palliative Care“ über 5300 beglaubigte Unterschriften bei der Staatskanzlei des Kantons Thurgau eingereicht. Damit ist die Initiative erfolgreich zu Stande gekommen. Die hohe Unterschriftenzahl zeigt, dass der Inhalt der Initiative in der Bevölkerung ein echtes Anliegen ist.

Das überparteiliche Komitee „Ja zu mehr Lebensqualität – Ja zur Palliative Care!“ hat heute Morgen seine über 5300 beglaubigten Unterschriften beim Rechtsdienst der Staatskanzlei des Kantons Thurgau offiziell eingereicht. Die am 29. Februar 2008 lancierte Initiative fordert die Verbesserung der Lebensqualität unheilbar kranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase durch „Palliative Care“ (schützende Betreuung) in den Thurgauer Spitälern.

Ziel der Initiative

Das Ziel der Initiative besteht darin, Leiden zu lindern sowie den Kranken und ihren Angehörigen im Spital eine bestmögliche Lebensqualität zu sichern. „Palliative Care“ ermöglicht einen Tod in Würde, ein humanes Sterben ohne unerträgliche körperliche und seelische Qualen. Damit kann auch der Wunsch nach Selbsttötung verringert werden. Der würdelose und menschenverachtende Sterbetourismus muss ein Ende haben.

Heutige Regelung ist ungenügendVor rund drei Jahren nahm der Grosse Rat eine Bestimmung ins Gesetz auf, in der der Wunsch nach medizinischen und pflegerischen Palliativmassnahmen für unheilbar kranke und sterbende  Menschen angesprochen wird. Diese reicht jedoch nicht aus, denn die Spitäler praktizieren die nötige Palliative Care nicht in der erwarteten Form. Deshalb äussern Thurgauer Patientinnen und Patienten immer wieder den Wunsch, für die letzte Lebensphase in eine ausserkantonale Palliativstation verlegt zu werden. Die über 5300 gesammelten Unterschriften zeigen deutlich, dass der Inhalt der Initiative heute für viele – auch junge -stimmberechtigte Thurgauerinnen und Thurgauer ein echtes Anliegen ist.

Umliegende Kantone sind wesentlich fortschrittlicherIn St.Gallen steht ein Team aus Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern und Psycho-logen in einer speziellen „Palliativ-Station“ zur Betreuung der Kranken und Begleitung der Angehörigen zur Verfügung. Im Kanton Zürich hat die Gesund-heitsdirektion sieben Kompetenzzentren für „Palliative Care“ geschaffen und diese mit einem klaren Leistungsauftrag versehen. Das zürcherische Modell basiert auf der Akzeptanz der medizinischen Grenzen und der Endlichkeit des Lebens. Schmerzlinderung und Erhaltung von grösstmöglicher Lebensqualität bei der Betreuung der Patienten stehen deshalb im Vordergrund. Belastende Symptome wie Angst, Depressionen, Atemnot und Übelkeit werden gelindert.

Das Initiativkomitee ist überzeugt, dass es dringend an der Zeit ist, auch in den Thurgauer Spitälern zu handeln. Es fordert die Thurgauer Regierung und den Kantonsrat auf, die Initiative zu unterstützen.

Initiativkomitee:


Präsidentin:
Dr. iur. Marlies Näf-Hofmann, Kantonsrätin SVP, Arbon.
Vizepräsidenten: Dr. iur. J. Alexander Baumann, Nationalrat SVP, Kreuzlingen; Werner Messmer, Nationalrat FDP, Kradolf; lic. phil. I Andreas Näf, Historiker/Ethiker, Ja zum Leben Ostschweiz, Arbon; Barbara Kern, Pflegefachfrau DN II, Kantonsrätin SP, Kreuzlingen; Luzi Schmid, Kantonsrat CVP, Arbon; Dr. med. Peter Wildberger, Kantonsrat GP, Frauenfeld.

Mitglieder: Rita Bausch, kath. Theologin, Tägerwilen; M.A. Josef Bieri, Kantonsrat CVP, Kreuzlingen; Heinz Ernst, Gerontologe, Balterswil; Brigitta Hartmann, Kantonsrätin GP, Weinfelden; Hans Heeb, ehem. Pfarrer in Ermatingen, Ermatingen; Cornelia Komposch, Kantonsrätin/Gemeindeammann SP, Herdern; August Krucker, Betr. oec. HWV, Kantonsrat FDP, Rickenbach; Marianne Moinat-Höltschi, Kantonsrätin SP, Neukirch-Egnach; Domherr Theo Scherrer, Pfarrer, Weinfelden; Kurt Schumacher, ehem. Pfarrer, Arbon; Sylvia Schwyter, Kantonsrätin/Gemeindeammann GP, Sommeri; Dr. med. Christian Taverna, Leitender Arzt Onkologie, Kreuzlingen; Dr. med. Bernhard Wälti, Kantonsrat SP, Freidorf; Lukas Weinhold, Pfarrer, Oberaach.

Text zur Volksinitiative: 


Der geltende § 33i des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 1985, erlassen am 11. Mai 2005, wird wie folgt ersetzt:

§ 33i (neu):     
1Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben Anrecht auf angemessene Behandlung und Betreuung mittels medizinischer, pflegerischer und begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine kurative Behandlung als aussichtslos erscheint.

2Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird eine würdevolle Sterbebegleitung und ein würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen Person ermöglicht.

Arbon, 26. August 2008

Kontaktadresse

Komitee „Ja zu mehr Lebensqualität – Ja zur Palliative Care!“c/o Frau Dr. Marlies Näf-HofmannGrabenstrasse 1, Postfach 241, 9320 ArbonTel. 071 446 78 88, 079 410 35 24

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