Fabienne Hinder-Schnellmann einstimmig fürs Obergericht nominiert
Die SVP-Fraktion des Kantons Thurgau hat Fabienne Hinder-Schnellmann einstimmig als Kandidatin für das Obergericht des Kantons Thurgau nominiert. Die Fraktion schlägt dem Grossen Rat damit eine erfahrene Juristin vor, die das Gerichtsgeschäft kennt und sofort Verantwortung übernehmen kann.

Fabienne Hinder-Schnellmann ist Rechtsanwältin mit Anwaltspatent und seit über 22 Jahren juristisch tätig. Seit August 2023 arbeitet sie als ordentliche Gerichtsschreiberin am Thurgauer Obergericht. Zuvor war sie am Bezirksgericht Kreuzlingen, am Bezirksgericht March und in einer Anwaltskanzlei tätig. Zudem ist sie juristische Fachexpertin in der Rekurskommission für Landwirtschaftssachen und in der Enteignungskommission des Kantons Thurgau.
Die Fraktion ist überzeugt: Das Obergericht braucht Richter mit Dossierfestigkeit, sauberer Arbeitsweise und gesundem Menschenverstand. Fabienne Hinder-Schnellmann kennt die thurgauischen Verhältnisse und bringt breite Erfahrung im Zivil- und Strafrecht sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht mit. Sie ist Mitglied der SVP Weinfelden.
«Fabienne Hinder kennt den Gerichtsbetrieb nicht aus der Broschüre, sondern aus der täglichen Arbeit. Die Fraktion steht geschlossen hinter ihrer Kandidatur», sagt Fraktionspräsident Hermann Lei.
Die SVP-Fraktion empfiehlt Fabienne Hinder-Schnellmann dem Grossen Rat zur Wahl als Oberrichterin.
SVP-Fraktion des Grossen Rates des Kantons Thurgau
