Bei der Vernehmlassung handelt es sich zum einen um eine Anpassung im Gesundheitsgesetz (GG) unter Berücksichtigung des seit 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Tabak- und Nikotinprodukte. Die Anliegen daraus werden neu im Gesundheitsgesetz berücksichtigt. Zum anderen handelt es sich um eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes in welchem in § 19 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 der Verteilschlüssel der Kostenbeteiligung zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt wird.