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Vernehmlassung

Vernehmlassung Änderung des Gesetzes über die Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung (MASG)

Einleitend möchte die SVP Thurgau festhalten, dass es begrüsst wird, dass mit dem vorliegenden Vorschlag nicht ein zusätzliches Gefäss durch einen neuen Innovationsfonds alleine geschaffen wird, sondern eine Zusammenlegung mit dem bereits bestehenden Arbeitsmarktfonds angestrebt wird. Da der neu geschaffene Fonds ein Instrument zur Standortförderung verlangt, wird er im MASG verortet.

«Arbeitsmarkt- und Innovationsfonds» ist die folgerichtige Bezeichnung für das neu geschaffenen Gefäss. Allerdings birgt die Zusammenlegung die Gefahr, dass der «fusionierte Fonds» zu einem grossen, undurchsichtigen Gebilde wird. Neben der Förderung von Innovation und Technologietransfer müssen weiter auch die bisherigen Aufgaben des Arbeitsmarktfonds abgedeckt werden. Es muss gelingen, transparent darzulegen, für welche Initiativen welche Gelder aus dem gut bestückten Fond fliessen. Begrüsst wird ebenfalls die schwergewichtige Fokussierung auf KMU. Start-Ups und Grossunternehmen haben über andere Initiativen und Organisationen Zugang zu Technologietransfer und Innovation, werden aber durch die angedachte Konzipierung auch nicht ausgeschlossen. Trotz des Versuchs einer klaren Abgrenzung zu anderen Angeboten stellt sich die Frage, ob eine neu geschaffene «Stiftung Innovation Thurgau» (SIT) tatsächlich den erhofften niederschwelligen Zugang zu den meist sehr kostenintensiven Innovationen für jedes KMU ermöglicht.

Bis anhin bediente das Thurgauer Technologieforum das Thema Innovation, welches auch beim Innovationssystem Ost (INOS) eingebunden ist und den Kanton TG vertritt. Die SVP Thurgau sieht den Ausbau und die Professionalisierung des Thurgauer Technologieforum und die Überführung in eine Stiftung Innovation Thurgau (SIT) welche durch eine externe Geschäftsstelle geführt werden soll kritisch.

Für die SIT wurde verwaltungsinterne sowie eine externalisierte Lösung geprüft. Mit dem klaren Resultat, dass eine externalisierte Lösung in Form einer privatrechtlichen Stiftung bevorzugt wird. Als wichtigster Grund werden die Autonomie und Aussenwahrnehmung genannt. Unter dieser Prämisse kann die Wahl nachvollzogen werden. Jedoch werden für die SVP Thurgau die nachteiligen Auswirkungen dieser Lösung zu wenig gewichtet. Die Initialkosten für die Schaffung dieser Organisationsstruktur, losgelöst von der Verwaltung, sind immens. Der Kanton erteilt über eine Leistungsvereinbarung Aufgaben der neuen Organisation und stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung. Eine Leistungsvereinbarung in diesem Umfang muss stetig überprüft werden und bindet Ressourcen in der Verwaltung wie auch bei der SIT. Ebenfalls ist der «Personalbedarf» für die ganze Organisation mit Expertenrat und Steuergremium, sowie Geschäftsstelle eher üppig.

Die Kosten der SIT werden mit 1.5 Mio. Franken pro Jahr angegeben – 1.25 Mio. Franken für die Angebotsgestaltung und ¼ Mio. Franken für die Betriebskosten. Dabei wird eine Geschäftsstelle mit 300 Stellenprozent geschaffen, bei welcher alle Personal- und Sachkosten nicht direkt in der Verwaltung anfallen, sondern über die Leistungsvereinbarung vom Kanton getragen werden. Dies ist ein weiterer indirekter Ausbau der Staatskosten, was für die SVP Thurgau, vor allem in Anbetracht der zu hohen Fixkosten, ablehnt. Die SVP Thurgau erachtet es als möglich, dank dem Drei-Säulen-Prinzip einen breitabgestützten volkswirtschaftlichen Mehrwert zu generieren. Säulen 1 und 2 wurden bis anhin schon durch das Thurgauer Technologieforum abgedeckt. Säule 3 würde neu die Förderangebote abdecken. Laut dem aufgeführten Beispiel des Kanton Aargau konnten dort sogar leicht mehr externe als kantonseigene Fördergelder generiert werden. Wobei den noch viel grösseren Teil die Unternehmen selbst leisteten, was zu begrüssen ist und unbedingt so sein muss. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen übersteigt die Investitionen der internen, externen sowie unternehmenseigenen Fördermittel um das Doppelte, was ein hervorragender «Return on Investment» wäre. Das Beispiel aus dem Aargau gilt es aber kritisch zu hinterfragen, da es sich auf eine Studie zum «Regionalwirtschaftlichen Effekt einer Hochschule» bezieht und nicht direkt auf eine wie im Thurgau angedachte Innovationsförderung.

Zusammenfassend möchte die SVP des Kantons Thurgau festhalten, dass die angedachte gesetzliche Anpassung erhebliche wiederkehrende finanzielle Aufwände für den Kanton Thurgau mit sich bringt und der volkswirtschaftliche Mehrwert zu wenig herauskristallisiert werden konnte, was sehr kritisch angeschaut wird. Ebenfalls wird die Niederschwelligkeit der Angebote hinterfragt.

In der Folge wird auf die einzelnen Paragraphen eingegangen, zu welchen sich aus Sicht der SVP Fragen oder Ergänzungen ergeben:

§ 1 Abs. 6:

  • Die SVP begrüsst die Anbindung des neu geschaffenen Innovationsfonds an den bestehenden Arbeitsmarktfonds.

§ 11 Abs. 1:

  • Für die SVP stellt sich zu Abs. 1 die Grundsatzfrage, ob mit diesem Angebot, wie es angedacht ist, die Eintrittsschwelle wirklich deutlich reduziert wird und die Innovationskraft gezielt gefördert werden kann.

§ 11 Abs. 2:

  • Hier hebt sich für die SVP das Angebot des SIT zu wenig von bereits bestehenden Initiativen und Organisationen ab. Es muss möglich sein, Innovation niederschwelliger und für alle Wirtschaftszweige erreichbar zu machen. Hingegen wir eine Beteiligung der Unternehmen unbedingt begrüsst.

§ 11 Abs. 3:

  • Die SVP erachtet es als möglich, auch innerhalb des AWA, mit bestehendem Personal, eine solche Organisationsstruktur zu schaffen. Entscheidend ist das Gremium der Prüfung der Fördergesuche. Auch bei einer verwaltungsinternen Lösung kann ein Expertenrat beigezogen werden.

Stellungnahme Vernehmlassung Änderung des Gesetzes über die Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung (MASG)

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung der eingebrachten Anliegen.

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