Vernehmlassung betreffend die Änderung der kantonalen Geldspielgesetzgebung

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SVP Thurgau bedankt sich für die Durchführung eines Vernehmlassungs-verfahrens und die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf betreffend die Gesetze der kantonalen Geldspielgesetzgebung. Die neue Geldspielgesetzgebung beinhaltet die Entwürfe:
- Gesetz über Kleinspiele im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (KSG)
- Lotterie- und Sportfondsgesetz (LSG)
- Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, StG; RB 640.1)
Sie nimmt dazu innert angesetzter Frist gerne wie folgt Stellung:
Allgemeine Bemerkungen
Auslöser der Gesetzesrevision ist das neue Bundesgesetz über Geldspiele welches zur Folge hat, dass die kantonalen Regelungen im Geldspielbereich der neuen Bundesvorgabe angepasst werden muss. Es wird daher kein neues gesetzliches Regelwerk zur Vernehmlassung unterbreitet, sondern deren Ersatz für die bestehenden.
Die wichtigste Änderung ist die Zuständigkeit bei den Geschicklichkeitsspielautomaten. Bisher werden diese durch den Kanton geregelt und Beaufsichtigt. Neu wird dies durch die interkantonale Geldspielaufsicht übernommen welche wiederum im Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat GSK beheimatet ist.
Die SVP Thurgau ist grundsätzlich kritisch gegenüber Konkordaten eingestellt. Für den Kanton Thurgau ist es jedoch richtig, bzw. eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Konkordat, könnte ohne dieses keine Grossspiele durchgeführt werden und an deren gesamtschweizerischen Erträgen partizipiert werden.
Die jeweiligen Gesetzesentwürfe regeln den Vollzug des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) und sind jeweils auf die wesentlichen Inhalte begrenzt. Die SVP begrüsst es, dass einige in der Lotteriefonds Verordnung geregelte Grundsätze auf Gesetzeseben angehoben werden.
Für die SVP ist es hingegen unverständlich, dass mit der neuen Erteilung der Bewilligung durch den Kanton gemäss dem neuen Gesetz über Kleinspiele (KSG), von einer Erhöhung der Pensen von 50% in der kantonalen Verwaltung gesprochen wird. Demgegenüber muss somit eine Reduktion der Pensen erfolgen, werden doch im Bereich der Geschicklichkeitsspielautomaten die Bewilligung und Aufsicht gemäss Bundesrecht der interkantonalen Geldspielaufsicht übergeben. Die neu zugeteilte Aufgabe ist daher mit dem bestehenden Personalbestand zu bewältigen.
Bemerkungen zu den einzelnen Vorlagen
Gesetz über Kleinspiele im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (KSG)
– Keine Bemerkungen
Lotterie- und Sportfondsgesetz (LSG)
– Keine Bemerkungen
Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 14. September 1992
– Keine Bemerkungen
Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Bemerkungen in der weiteren Planung.
Freundliche Grüsse
SVP Thurgau
Ruedi Zbinden
Präsident
David Zimmermann
Kommissionspräsident