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Vernehmlassung

Vernehmlassung Gesetz «Kind, Jugend, Familie» – Grundsätzliches und Details

Wir unterstützen im Grundsatz und im Sinne der Chancengerechtigkeit, dass diese wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft
verbindlich geregelt werden und der Kanton sich auch angemessen an der Finanzierung beteiligt. Gleichzeitig halten wir fest, dass wir den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf als Ganzes zurückweisen und vorschlagen, ihn nochmals von Grund auf zu überarbeiten, die Kosten klarer zu deklarieren. Wir schlagen vor, zusammen mit dem Gesetzesentwurf auch den Entwurf der regierungsrätlichen Verordnung vorzulegen. So würde klar, wie die Regelung wesentlicher Punkte vorgesehen ist.

Aufgrund der finanziellen Situation ist an eine Mitfinanzierung durch den Kanton zurzeit nicht zu denken. Wenn er nicht mitfinanzieren kann, ist auch nichts Neues zu regeln. Es würde lediglich dazu führen, dass weitere Stellen an verschiedenen Orten geschaffen werden müssten. Das Gesetz unter diesen Voraussetzungen voranzutreiben ist nicht zielführend.

Es ist davon abzusehen, dass die Gemeinden oder die Schulgemeinden zwingend Angebote auf die Beine stellen müssen. Dieser staatliche Eingriff wird abgelehnt. Viele Gemeinden unterstützen heute bereits private Anbieter auf freiwilliger Basis. Dies soll so bleiben. Der Entscheid wie hoch diese Unterstützung nebst der vorgesehenen kantonalen finanziellen Unterstützung sein soll, ist Sache der Gemeinden.

Zuständigkeiten sind klar zu regeln

Zu viele Bereiche sind in dem uns vorliegenden Gesetzesentwurf zu unklar geregelt oder die Zuständigkeiten verwässert; bspw. bei der familien- und schulergänzenden Betreuung, bei der vorschulischen Sprachförderung, bei der Schulsozialarbeit oder bei den wenig nachvollziehbaren Zuständigkeiten der Lotsen.

Generell sind gemäss Volksschulgesetz die Schulen für die Bildung und die Erziehung zuständig. Dafür besteht bis jetzt ein klarer und transparenter Auftrag.

Ebenso sind die Zuständigkeitsbereiche der Politischen Gemeinden aktuell klar geregelt.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden diese bis anhin klaren Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten aufgeweicht. Aus Sicht der SVP soll weiterhin eine Körperschaft für die Bedarfserhebung und die Organisation der familienergänzenden Betreuung verantwortlich sein.

Konsequenterweise sind dies die Politischen Gemeinden. Sie verfügen über die notwendigen Instrumente für diese Aufgaben. Bei Ihnen laufen die Fäden der Bereiche von Gesellschaft und Sozialem zusammen. Sie verfügen über alle notwendigen Einwohner- und Steuerdaten. Die Schulen haben weder die einen noch die anderen Daten und sind diesbezüglich lediglich Bittsteller. Dies führt zu zusätzlichen Schnittstellen.

Die gesetzliche Entflechtung der Verantwortlichkeit für die familien- und schulergänzende Betreuung in der vorgeschlagenen Form ist deswegen nicht sinnvoll. Aufgrund der Einheit der Materie sollen die Politischen Gemeinden weiterhin für die Erhebung und die Sicherstellung der Betreuungsplätze zuständig bleiben. Sie können dazu mit den Schulen im schulergänzenden Bereich oder mit privaten Anbietern im Vorschulbereich zusammenarbeiten.

Liegt die Verantwortlichkeit bei den Politischen Gemeinden, können administrative und organisatorische Arbeiten auf einfache Weise prozessorientiert geregelt werden (bspw. Ausstellen von Betreuungsgutscheinen). Das vorgeschlagene System ist viel zu kompliziert in der Umsetzung.

Ebenso ist die Organisation mit den Kitas und Spielgruppen im vorschulischen Bereich betreffend die Deutschförderung zu überdenken und den Politischen Gemeinden zuzuordnen. Zurzeit laufen deshalb bereits Doppelspurigkeiten beim selektiven Obligatorium. Ansprechpartner für Kitas und Spielgruppen sind seit dessen Einführung nebst den Politischen Gemeinden auch die Schulgemeinden, die nun ebenfalls subjektbezogen, mitfinanzieren.

Mit der Gesetzesvorlage würden den Schulgemeinden weitere Aufgaben zufallen, die nicht in deren Auftrag gehören und für deren Bewältigung sie neue Strukturen, parallel zu den Politischen Gemeinden, schaffen müssten. Auch der Kanton müsste zusätzliche, hauptsächlich administrative Aufgaben übernehmen, wenn er von allen Kitas Betreuungsgutscheine entgegennehmen müsste.

Bürokratie durch unklare Zuständigkeiten

All dies führt zu den erwähnten Doppelspurigkeiten und zur Zunahme einer unnötigen Bürokratie. Die Parallelstrukturen (Betreuungsgutscheine bei PG und SG) bedingen weitere Stellen bei diesen beiden Körperschaften. Wenn der Kanton, wie vorgeschlagen, direkt mit den Kitas abrechnen würde, führte dies zu weiteren Stellen auf kantonaler Ebene.

Sinnvollerweise wird das einheitlich an einem Ort, bei der Politischen Gemeinde, die auch Entscheidungsträgerin ist, organisiert. Wie in anderen Kantonen müsste diese Stelle über eine einheitliche, webbasierte kantonale Software verfügen.

Vernehmlassungsantwort SVP: Gesetz «Kind, Jugend, Familie» – Grundsätzliches und Details

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