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Vernehmlassung

Vernehmlassung Konzept zu Entwicklungsschwerpunkten im Kanton Thurgau

Allgemeine Bemerkungen
Grundsätzlich anerkennen wir den Willen, die kantonalen Aufgaben im Bereich übergeordnete Raumplanung zu überprüfen und zu koordinieren. Dennoch bestehen aus unserer Sicht Bedenken hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung, der Zuständigkeitsordnung sowie der finanziellen und administrativen Konsequenzen des vorliegenden Entwurfs.

Das Konzept weist im Allgemein eine deutliche Tendenz zu verstärkter kantonaler Steuerung und Zentralisierung auf. Dies steht im Widerspruch zur Gemeindeautonomie und der subsidiären Aufgabenverteilung. Die Gemeinden kennen die lokalen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen am besten und sollten entsprechend Gestaltungsspielraum behalten. Aus den Stellungnahmen der Gemeinden geht dies unserer Ansicht nach ebenfalls klar hervor.

Übermässige Zentralisierung
Das vorliegende Konzept führt in wesentlichen Bereichen zu einer Verschiebung von Kompetenzen von der kommunalen auf die kantonale Ebene. Damit wird die Handlungsspielraum der Gemeinden eingeschränkt, ohne dass ein klarer Mehrwert für die Mehrheit der Thurgauer Gemeinden und deren Bevölkerung oder für die Effizienz der Aufgabenerfüllung der einzelnen Gemeinden erkennbar wäre. Eine solche Entwicklung widerspricht dem Grundsatz der subsidiären Verantwortung, der sich in unserem föderalistischen System bewährt hat. Auch die Einbindung von Grundeigentümern und Investoren sollte verbindlicher geregelt werden.

Bürokratische Ausweitung
Mehrere Gemeinden (u. a. Regio Frauenfeld, Bürglen, Mittelthurgau) äusserten Vorbehalte gegenüber dem hohen administrativen Aufwand und der zentralen Steuerung durch den Kanton. Sie warnten vor einem „theoretischen Ungetüm“ und befürchteten eine Einschränkung der kommunalen Autonomie.

Die vorgesehenen Ausgestaltungen werden einen erheblichen zusätzlichen Koordinationsaufwand und Berichtspflichten für betroffenen Gemeinden mit sich bringen, auch wenn der Kanton diese Gemeinden «an die Hand» nehmen will. Dies führt zu einer Aufblähung des Verwaltungsaufwands und bindet personelle sowie finanzielle Ressourcen, die an anderer Stelle besser eingesetzt wären. Anstelle neuer Planungs- und Berichtsstrukturen sollte der Kanton auf bestehende Prozesse zurückgreifen und diese gezielt vereinfachen.

Beispiel Kriterium «Verkehrsanbindung»
Das Kriterium „direkter Gleisanschluss“ sollte ebenfalls stärker berücksichtigt und einem Autobahnanschluss grundsätzlich gleichgestellt werden. Die Entwicklung von Güter- und Produktionsbetrieben soll nicht nur vom Autobahnausbau abhängig sein. Gemeinden wie Egnach oder Lengwil forderten, dass auch gut erschlossene, per Bahn angebundene Standorte ausserhalb der Hauptzentren berücksichtigt werden dürfen. Die SVP Thurgau unterstütz diese Haltung, damit auch periphere Gemeinden entlang der Bahntrasse mehr Möglichkeiten erhalten.

Fehlende Kosten- und Nutzenabwägung
Das Konzept bleibt eine nachvollziehbare Darstellung der finanziellen Auswirkungen schuldig. Ohne eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse ist eine seriöse Beurteilung nicht möglich. Der Kanton sollte vor einer Umsetzung klar aufzeigen, welche finanziellen Verpflichtungen für Gemeinden und Kanton entstehen und welche konkreten Einsparungen oder Mehrwerte damit erzielt werden sollen. Zahlreiche Gemeinden äusserten Unklarheiten zur finanziellen Unterstützung durch den Kanton. Kritisiert wurde, dass die Beiträge und Zuständigkeiten zu ungenau definiert seien und dadurch fehlende Planungssicherheit entstehe. Zudem wurde angeregt, Instrumente zur Mehrwertabschöpfung und Finanzierung von Auf zonungen klarer auszuarbeiten.

Nutzung bestehender Instrumente
Die SVP Thurgau plädiert für eine schlanke, wirkungsorientierte und subsidiäre Ausgestaltung des Konzeptes bzw. die Nutzung und Stärkung bestehender Instrumente. Eine klare Priorisierung der Entwicklungen des Kanton Thurgau wäre auch möglich gewesen auf Grundlage der bis jetzt festgelegten ESP-A und SAZ und deren Erweiterungen. Somit wäre ein Verzicht auf zusätzliche Verwaltungsstrukturen sichtbar gewesen.

Schlussfolgerung
Die SVP Thurgau sieht allgemein das Konzept in der vorliegenden Form kritisch. Es berücksichtigt auf Grund der gewählten Kriterien zur Ermittlung hauptsächlich die grossen Entwicklungen, wobei kleinere Entwicklungen Gefahr laufen unter zu gehen. Auch kleinere Entwicklungsschritte innerhalb der grossen ESP können gehemmt werden. Das Konzept führt aus Sicht der SVP Thurgau zu einer weiteren Bürokratisierung und Zentralisierung der öffentlichen Verwaltung. Wir plädieren dafür, den Gemeinden mehr Entscheidungsspielraum einzuräumen und die Berücksichtigung konkreter Rückmeldungen aus der Vernehmlassung bei den Gemeinden und den Regionen nochmals mehr Gewicht einzuräumen. Zudem sollten transparente finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Vernehmlassung Konzept zu Entwicklungsschwerpunkten im Kanton Thurgau (PDF)

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