Mitmachen
Vorstoss

Einfache Anfrage: Bewilligung der Freilandhaltung von Schweinen, Hühnern und Mastpoulets im Kanton Thurgau

Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage und ab welcher Grösse braucht die Freilandhaltung von Hühnern, Poulets und Schweinen, deren Ställe regelmässig den Standort wechseln, eine Bewilligung des Kantons?
  2. Wird bei den bewilligungspflichtigen Freilandhaltungen nach Zone (Landschaftsschutzzone, Vorranggebiete Landschaft und Natur, Vernetzungskorridore) unterschieden?
  3. Gibt es beim ARE einen Leitfaden zu Bauart, Baumaterial, etc. für Ställe und Bauten bei Freilandhaltungen. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieser Leitfaden und wurde dieser mit Stallbauern, Forschungsanstalten, anderen involvierten Ämtern, weiteren Interessierten und den Verbänden abgesprochen?
  4. Wie werden Landschaftsschutz und Tierwohl in einer Abwägung untereinander gewichtet? Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage wird die Gewichtung vorgenommen?

Begründung           

Die Freilandhaltung von Schweinen, Hühnern und Mastpoulets ist sehr populär und die Nachfrage dementsprechend vorhanden. Die Bestandesgrössen sind überschaubar und bei gutem Handling ist diese Haltung in Sachen Tierwohl kaum zu überbieten. Für gewisse Labels wie Biomastpoulets ist die Freilandhaltung die einzige erlaubte Produktionsform. Innovative, auf Direktvermarktung ausgerichtete Betriebe setzen zunehmend auf diese Haltungsform. Der Nachfrage entsprechend gibt es inzwischen gut funktionierende Systeme, die ein rationelles Verschieben, Füttern, Misten, Eierausnehmen etc. ermöglichen. Mit den oben gestellten Fragen geht es uns darum, dass das ARE den Gemeinden und Bauernfamilien konkret mitteilen kann, ab welcher Grösse und auf Grund welcher Gesetzesgrundlage eine Baubewilligung erforderlich ist. Uns interessiert weiter, ob konkrete, umsetzbare und finanzierbare Anforderungen an Farbe, Bauart etc. eingefordert werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Anforderungen basieren?

Artikel teilen
mehr zum Thema
Medienmitteilung
Artikel teilen
26.05.2023
Am 23. Mai führten Mitglieder der SVP, FDP und EDU auf dem Hof von Felix Würth eine... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Thurgau, Sekretariat, Schupfenzelgstrasse 12, 8253 Diessenhofen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden